Ein Kollege stellt ein Kündigungsschreiben an einen Anwalt zu, der die Gegenseite seit Jahren vertritt. Das Kündigungsschreiben wird zurückgeschickt, mit dem Vermerk, dass mangels Mandatierung keine Empfangsvollmacht bestehe.
So weit, so gut.
Allerdings wird, nachdem das entsprechende Mandatsverhältnis ausdrücklich bestritten wurde, auf 1 1/2 Seiten inhaltlich zur Wirksamkeit der Kündigung Stellung genommen und am Ende des Schreibens findet sich eine Kostennote.
Entweder war der Kollege doch mandatiert, dann war die Rücksendung unerheblich, oder er hatte wirklich kein Mandat, dann ist die Frage nach der Berechtigung der Honorarforderung erlaubt. Ohne Auftraggeber käme ja nur eine Geschäftsführung ohne Auftrag in Frage, dann müsste derjenige, in dessen vermeintlichem Interesse die Zurückweisung der Kündigung erfolgt ist, auch die hierfür entstandenen Kosten tragen. Ob DAS allerdings auch noch in dessem Interesse lag, wage ich zu bezweifeln.
Und ein Schadenersatzanspruch wäre höchstens in Form der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Arbeitszeit nebst Spesen zu leisten, die für die bloße Rücksendung des Kündigungsschreibens angefallen ist. Eine substantielle Auseinandersetzung mit den mehr oder weniger schwierigen Rechtsfragen, die durch das Kündigungsschreiben inhaltlich aufgeworfen werden, war jedenfalls werder angemessen noch notwendig.
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Sonntag, November 02, 2008
Mittwoch, April 09, 2008
Gesundheitsfonds
Wie ich schon 2006 sagte:
Beendet diesen Unsinn , sofort.
Oder steht CDU seit Merkel für
Club der Unbelehrbaren ?
Beendet diesen Unsinn , sofort.
Oder steht CDU seit Merkel für
Club der Unbelehrbaren ?
Donnerstag, September 20, 2007
An den Falschen geraten
Da schickt mir doch neulich meine Bank eine neue EC-Karte, weil das Gültigkeitsdatum dieses Jahr ausläuft. Das nenne ich einen guten Service.
In dem Brief befand sich aber noch eine zweite Plastikkarte.
Als "guter Kunde" kenne ich mich mit den gängigen Zahlungsmitteln bestens aus. Wollte ich eine Kreditkarte, eine Zweit-, Dritt- oder Alternativkarte mein eigen nennen, würde ich mich schon selbst darum kümmern. Außerdem habe ich die MIKADO-Aktion noch nicht vergessen.
In dem Brief befand sich aber noch eine zweite Plastikkarte.
Zudem finden Sie unten links- exklusiv für Sie als guten Kunden - ihre persönliche MasterCard GOLD.Ich muss die Karte zwar noch freischalten lassen, trotzdem Nein-Danke.
Als "guter Kunde" kenne ich mich mit den gängigen Zahlungsmitteln bestens aus. Wollte ich eine Kreditkarte, eine Zweit-, Dritt- oder Alternativkarte mein eigen nennen, würde ich mich schon selbst darum kümmern. Außerdem habe ich die MIKADO-Aktion noch nicht vergessen.
Dienstag, September 18, 2007
Freitag, Juni 08, 2007
Alles doch viel schlimmer ?
Am 5. Juni 2007 habe ich mich hier noch über Forderungen zum Einsatz der GSG-9 gegen Gipfelgegner lustig gemacht und u.a. folgendes geschrieben: "Das würde ja bedeuten, dass Al-Quaida als Feind- und Angstbild von vermummten, Steine werfenden Berufsrandalierern abgelöst wurde. Wo sind die Ausbildungscamps der Protestler ? Wer sind die strategischen Köpfe, die die Einsätze der Chaoten koordinieren ?"
Am Abend lief an bei Frontal 21 im ZDF ein Beitrag, der mir zu denken gegeben hat.
Obwohl es sich beim sog. Schwarzen Block um eine zusammengewürfelte, internationale Gruppierung handeln sollte, belegten Videoaufnahmen eindrucksvoll wie sich diese Menge auf einstudierte Handzeichen vollkommen planmäßig sammelte oder vereinzelte und schliesslich in gezielten Aktionen die Polizei angriff. Ohne Training ist derartiges unmöglich.
Auch wenn es nicht die GSG-9 sein muss. Diese Bilder belegen, dass hier nicht mehr nur ein paar liebenswerte Wirrköpfe am Werk sind, sondern eine straff organisierte Truppe, der nur eine ebenso straff organisierte und ausgebildete Spezialeinheit beikommen kann.
Am Abend lief an bei Frontal 21 im ZDF ein Beitrag, der mir zu denken gegeben hat.
Obwohl es sich beim sog. Schwarzen Block um eine zusammengewürfelte, internationale Gruppierung handeln sollte, belegten Videoaufnahmen eindrucksvoll wie sich diese Menge auf einstudierte Handzeichen vollkommen planmäßig sammelte oder vereinzelte und schliesslich in gezielten Aktionen die Polizei angriff. Ohne Training ist derartiges unmöglich.
Auch wenn es nicht die GSG-9 sein muss. Diese Bilder belegen, dass hier nicht mehr nur ein paar liebenswerte Wirrköpfe am Werk sind, sondern eine straff organisierte Truppe, der nur eine ebenso straff organisierte und ausgebildete Spezialeinheit beikommen kann.
Montag, Mai 07, 2007
Doch
"Ich verdiene das nicht!"
Es wird Zeit, dass dieses Luxus-Luder lernt, was Anstand und Respekt bedeuten.
Es wird Zeit, dass dieses Luxus-Luder lernt, was Anstand und Respekt bedeuten.
Mittwoch, April 18, 2007
Schäuble und die Medien - Wenn Journalisten über Juristisches schreiben
Der Bundesinnenminister Wolfgang (ich bin anständig) Schäuble hat es erneut geschafft in die Schlagzeilen zu kommen. Stein des Anstoßes sind folgende Aussagen aus einem Stern-Interview:
Schäuble spricht im neuen Stern davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne.
stern.de
Hier einige Beispiele:
Google News
Schäuble will Unschuldsvermutung im Anti-Terror-Kampf nicht gelten lassen - Spiegel Online
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung kann nach Ansicht von Bundesinnenminister Schäuble im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten - Zeit.de
Schäuble beschneidet Rechte Unschuldiger - Netzzeitung
Im Zweifel gegen den Angeklagten - Hamburger Abendblatt.de
Und ein Heer von Journalisten plappert einen Unsinn nach, den irgendjemand in die Welt gesetzt hat. Schäuble weist meines Erachtens nämlich völlig zurecht auf den gravierenden Unterschied von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hin. Zur Verdeutlichung:
Die Gefahrenabwehr dient der Vermeidung bzw. Verhinderung von Straftaten. Deshalb lassen wir uns auch vor dem Besteigen eines Flugzeuges nach Waffen kontrollieren. Niemand (fast niemand) hält dies für unzumutbar. Jeder, Terrorist und anständiger Bürger, muss die Prozedur über sich ergehen lassen. Eine Unschuldsvermutung gibt es schlicht nicht. Im Recht der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dieses wäre verletzt, wenn sich alle nackt ausziehen müssten und auch noch ohne Sichtschutz einer intensiven Inspektion sämtlicher Körperöffnungen unterzogen werden würden.
Anderes Beispiel: Die Vorschrift ein Gitter um einen Brunnen zu errichten, ist dem Recht der Gefahrenabwehr zuzuordnen. Hier kann die Aufsichtsbehörde ein Bussgeld verhängen.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen, wird gegen den Eigentümer des Brunnen wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe.
Für alle Journalisten, Freiheitskämpfer und Betroffenheitsbekunder!
Die Unschuldsvermutung gilt im Strafverfahren, wenn wegen eines konkreten Verdachtes in einer bereits begangenen Straftat Ermittlungen aufgenommen werden.
Dann, aber auch nur im Strafverfahren gilt der Beschuldigte so lange als unschuldig, bis ein Gericht die Strafbarkeit rechtskräftig festgestellt hat. Dies ergibt sich auch aus Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der da lautet:
Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Dejure Art. 6 EMRK
Wer natürlich jahrelang sein Wissen aus einer Zeitung mit großen Buchstaben gesaugt hat, kann diesen Unterschied nicht mehr kennen.
Schäuble spricht im neuen Stern davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne.
stern.de
Hier einige Beispiele:
Google News
Schäuble will Unschuldsvermutung im Anti-Terror-Kampf nicht gelten lassen - Spiegel Online
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung kann nach Ansicht von Bundesinnenminister Schäuble im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten - Zeit.de
Schäuble beschneidet Rechte Unschuldiger - Netzzeitung
Im Zweifel gegen den Angeklagten - Hamburger Abendblatt.de
Und ein Heer von Journalisten plappert einen Unsinn nach, den irgendjemand in die Welt gesetzt hat. Schäuble weist meines Erachtens nämlich völlig zurecht auf den gravierenden Unterschied von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hin. Zur Verdeutlichung:
Die Gefahrenabwehr dient der Vermeidung bzw. Verhinderung von Straftaten. Deshalb lassen wir uns auch vor dem Besteigen eines Flugzeuges nach Waffen kontrollieren. Niemand (fast niemand) hält dies für unzumutbar. Jeder, Terrorist und anständiger Bürger, muss die Prozedur über sich ergehen lassen. Eine Unschuldsvermutung gibt es schlicht nicht. Im Recht der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dieses wäre verletzt, wenn sich alle nackt ausziehen müssten und auch noch ohne Sichtschutz einer intensiven Inspektion sämtlicher Körperöffnungen unterzogen werden würden.
Anderes Beispiel: Die Vorschrift ein Gitter um einen Brunnen zu errichten, ist dem Recht der Gefahrenabwehr zuzuordnen. Hier kann die Aufsichtsbehörde ein Bussgeld verhängen.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen, wird gegen den Eigentümer des Brunnen wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe.
Für alle Journalisten, Freiheitskämpfer und Betroffenheitsbekunder!
Die Unschuldsvermutung gilt im Strafverfahren, wenn wegen eines konkreten Verdachtes in einer bereits begangenen Straftat Ermittlungen aufgenommen werden.
Dann, aber auch nur im Strafverfahren gilt der Beschuldigte so lange als unschuldig, bis ein Gericht die Strafbarkeit rechtskräftig festgestellt hat. Dies ergibt sich auch aus Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der da lautet:
Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Dejure Art. 6 EMRK
Wer natürlich jahrelang sein Wissen aus einer Zeitung mit großen Buchstaben gesaugt hat, kann diesen Unterschied nicht mehr kennen.
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