In Kenia wird derzeit über eine neue Verfassung abgestimmt.
Unser Grundgesetz sieht auch eine Volksabstimmung vor:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Seit 20 Jahren ist die deutsche Einigung vollzogen, wenn auch noch nicht vollendet. Wo ist die Kommission, die im Auftrag des Deutschen Bundestages einen Verfassungsentwurf erarbeitet, der in 10 Jahren zur Abstimmung gestellt wird?
Eine Neugliederung der Bundesländer, eine Konkretisierung des Grundrechtekataloges, der Gesetzgebungskompetenzen oder eine Begrenzung der Wiederwählbarkeit von Abgeordneten auf zwei Legislaturperioden wäre mein Wunschzettel.
Aus dem Berufspolitiker muss ein Politiker aus Berufung werden.
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