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Mittwoch, Juni 25, 2014

Automatisierung der Verwaltung -Steuererklärung per software

Ich habe mir einige Gedanken gemacht, was es bedeutet, wenn künftig Steuererklärungen ausschließlich per Software eingereicht werden müssen, und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass hier ein erhebliches Risikopotential für den Steuerbürger besteht.

Das Recht des Staates Steuern erheben zu dürfen, ja zu müssen, soll gar nicht in Abrede gestellt werden. Es geht hier eher um das noch zulässige Maß und das System der Veranlagung.

Wenn ein Steuerpflichtiger Einnahmen von 100.000,- deklariert und davon 25.000,- als relevante Ausgaben absetzen will, das Finanzamt aber nur 20.000,- als Ausgaben anerkennt, dann ist der Steuerpflichtige zunächst mit 5.000,- beschwert. Er kann Einspruch einlegen.

Nun ist die öffentliche Hand, die ihre Finger so gerne in unsere Taschen steckt, ja stets von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt, muss sich aber hin und wieder immer öfter von den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht sagen lassen, dass es so nicht geht. Daher wird die Liste der Punkte, in denen die Einkommensteuerbescheide nur vorläufig ergehen, immer länger und umfangreicher.

Bei einer Erklärung, die ich selbst abgebe, liegt es einzig an mir alleine, wie ich das leere Papier fülle, welche Positionen ich dabei angebe und welche Beträge ich dabei einsetze.

Das ist für die Verwaltung mühsam, daher hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit das Formular erfunden, welches alles enthalten soll, was nach Meinung des Gesetzgebers notwendig aber auch ausreichend ist, um eine gültige Steuererklärung abzugeben.

Bereits durch die Gestaltung des Formulars hat es die Verwaltung in der Hand, welche Positionen überhaupt angesetzt werden können. Der Steuerpflichtige hingegen kann durch kreatives Subsumieren immer noch Ausgaben geltend machen, etwa Steuerberaterkosten als Sonderausgaben, obwohl diese bei Privatleuten gar nicht mehr abziehbar sein sollen, trotz der immer komplizierter werdenden Steuergesetzgebung.

Ein Formular, welches von Hand auszufüllen ist, kann sich nicht wehren. Mag der Gesetzgeber manche Beträge vorgeben oder nach oben deckeln, wie etwa 30 C€nt pro Kilometer bei der Pendlerpauschale oder nur 2/3 der Kinderbetreuungskosten bis zum Höchstbetrag von 4.000,- € pro Kind und Jahr, so kann der Steuerpflichtige durchaus auch 40 C€nt pro Kilometer eintragen oder 6.500,- € an Kinderbetreuungskosten deklarieren. Die Finanzverwaltung wird ihrerseits die Beträge auf das vermeintlich zulässige Maß kürzen.

Aber! der Steuerpflichtige hatte zumindest die Möglichkeit, die Beträge in Ansatz zu bringen und ist in Höhe der Nichtberücksichtigung beschwert, womit ihm der Rechtsweg eröffnet wird.

Nun sitzt der Steuerpflichtige nicht mehr vor einem Wust an unlesbaren Formularen mit schier unverständlichen Ausdrücken und nicht nachvollziehbaren Ausfüllanleitungen, sondern ganz modern vor seinem tablet und kämpft mit der "tax-App Aladin 2014".

Diese App ist von vorneherein so gestaltet, dass Schlüsselbegriffe exakt eingegeben werden müssen.
Etwa "außergewöhnliche Belastungen" können nicht mehr geltend gemacht werden, diese sind vielmehr in bestimmte Bereiche, die der Gesetzgeber vorgegeben hat zu unterteilen.

  • Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten ist Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten
  • Krankheitsbedingte Aufwendungen sind krankheitsbedingte Aufwendungen

Unterhalt für den im Heim lebenden Elternteil kann ebensowenig deklariert werden wie Nachhilfeunterricht für ein lernbehindertes Kind, denn das sieht der Algorithmus der zu verwendenden software gar nicht vor.

Und wehe, der Steuerbürger versucht nun gar einen Betrag einzugeben, der in dieser Höhe gar nicht vorgesehen ist, etwa 5.500,- € für Kinderbetreuung. Das kennt die software nicht und spuckt Fehlermeldungen aus.

Die Folge ist, dass Positionen oder Beträge, die nach dem Rechtsverständnis des Steuerpflichtigen eigentlich zu berücksichtigen wären, von der unbestechlichen software schon gar nicht entgegen genommen werden. Ein Beiblatt zur Erläuterung ist ebenfalls nicht vorgesehen, also unterbleibt bereits bei der Steuererklärung ein Großteil des Ansatzes strittiger Positionen.

Was nicht erklärt wird, kann auch nicht beschieden werden. Die Finanzverwaltung freut's, der Steuerpflichtige kapituliert entweder oder erreicht mühsam und Jahre später eine Grundsatzentscheidung beim Verfassungsgericht, die dem Gesetzgeber die Leviten liest und ihm verdeutlicht, dass weder der Grundsatz des rechtlichen Gehörs noch das Grundrecht auf Eigentum durch die kreative Gestaltung von Formularen und software ausgehebelt werden dürfen.

Sei's drum, sagt der Gesetzgeber, dann wandeln wir eben unsere Formulare leicht ab und geben der software etwas mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, den überwiegenden Teil der Steuerzahler haben wir ja bereits übertölpeln können und wann das Bundesverfassungsgericht das nächste Mal entscheiden wird, interessiert uns nicht - Hauptsache wir haben die Finanzplanung für die nächsten drei Jahre unter dach und Fach!


Dienstag, November 22, 2011

Kein Aufschrei der Entrüstung - Friedrich spricht von peinlicher Befragung

Ach, was war das doch für ein Medienecho, als die Sport-Moderatorin Kathrin Müller-Hohenstein während der Fußball WM das Bild vom "inneren Reichsparteitag" verwendete.

Am vergangenen Sonntag sprach der Bundesinneminister Friedrich, auf die Pannen der Ermittlungs- und Verfassungsschutzbehörden beim Vorgehen gegen den Rechtsterrorismus angesprochen, folgende Worte in das ihm vorgehaltene Mikrofon:

"Es wird der eine oder der andere sich einer peinlichen Befragung unterziehen müssen"

Quelle: ZDF Berlin direkt vom 20.11.2011 (Zeit 04:26-04:35)

Und keinen hat es gestört.

Ich meine, ein Bundesinnenmister sollte die Bedeutung einer peinlichen Befragung kennen und einen derart falschen Begriff auch nicht in der Hektik des Augenblicks verwenden.

Unter einer peinlichen Befragung ist nämlich nichts anderes als die Anwendung von Folter zur Erzwingung einer Aussage zu verstehen. Für Einzelheiten wird auf wikipedia verwiesen. Natürlich hat der Bundesinnenminister niemandem die Folter androhen wollen. Die Aussage fand im Rahmen eines Interviews statt. Dennoch finde ich es sehr, sehr befremdlich, dass dieser Terminus verwendet wurde, obwohl er wohl sagen wollte, dass sich einige Leute für sie sehr peinliche Fragen gefallen werden lassen müssen. (Zu diesem Nachtrag habe ich mich entschlossen, nachdem ein Kollege den Beitrag in den falschen Hals bekommen hat.)

Aber die Bundesregierung macht eben einen geschlossenen Eindruck, ganz im Sinne der Kanzlerin.

Donnerstag, Januar 20, 2011

Ein Fall für den Staatsanwalt?

In der Mittagspause haben wir sage und schreibe 20 Minuten gewartet, bis die Bestellung aufgenommen wurde und weitere 30 Minuten bis das Essen dann endlich serviert wurde.

Während der Wartezeit haben wir die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige wegen § 323c StGB gegen den Wirt erörtert.

Nachdem die Speisen uns allen gemundet haben, kann es beim bonmot verbleiben.

Montag, Januar 10, 2011

Wer oder was ist Kommunis?

Die DDR ist tot, der real existierende Sozialismus hat seine Unvollkommenheit unter Beweis gestellt. Trotzdem werden die Rufe nach Kommunismus laut.

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass vernünftig denkende Menschen diese abgewirtschaftete Staatsform und Wirtschaftsverfassung als erstrebenswert erachten, muss es sich bei dem Objekt der Begierde um etwas Anderes handeln.

Wahrscheinlich handelt es sich um ein Kompott aus der Kommunis-Frucht, einer neuartigen Züchtung, die erst der Klimawandel ermöglicht hat. Kommunis-Mus eben.

Mahlzeit!

Donnerstag, Dezember 09, 2010

Wikileaks

Wir entrümpeln gerade das Kanzleiarchiv. Kennt denn jemand einen Ansprechpartner bei Wiki-Leaks, dem man hunderttausende Originaldokumente gegen einen geringen Maulwurflohn andienen könnte?

Das würde die Entsorgungskosten deutlich drücken!