Dienstag, Juli 01, 2008

Die Zombie-Akte

steigt immer und immer wieder aus der Gruft...

Im Jahre 2003 habe ich ein Räumungsurteil hinsichtlich einer Mietwohnung erwirkt. Die Räumungskosten wurden 2005 durch KfB festgesetzt. Der KfB ging bei der Übersendung an die Rechtsschutzversicherung auf dem Postwege verloren, jedenfalls behauptet die Versicherung, nie eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten zu haben.

Heute lag auf meinem Schreibtisch die lang ersehnte und von der RS mehrmals angemahnte 2. Vollstreckbare Ausfertigung. Gerade wollte ich einen netten Brief an die RS diktieren, als ich mir sicherheitshalber das Dokument genauer ansah.

Murphy sei Dank, auf der Rückseite war das Zustellungsdatum an die Prozessbevollmächtigten der Gegenseite nicht eingetragen. Titel, Klausel,... eben.

Also wird die untote Akte noch ein weiteres Mal auf meinem Tisch liegen, wenn das Amtsgericht nämlich höchst amtlich das Datum nachgetragen hat und ich diesmal -selbstredend per Einschreiben- die Übersendung an die RS verfügen werde.

Ob ich dann auch einen Exorzisten in die Kanzlei holen werde, steht noch nicht fest.

1 Kommentar:

  1. Nanu? Mein PC sagt, wir hätten das Jahr 2008. Geht wohl 'n paar Jahre vor, das Ding.

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