In einer Zivilklage hat die Gegenseite anerkannt. Der Tenor umfasst etwa 5 Din A4-Blätter, weil eine Werklohnforderung Zug-um-Zug gegen Erbringung der Werkleistung eingeklagt wurde. Das Gericht bittet nun darum, die Textdatei der Klageschrift per e-mail zu übersenden.
Man hilft ja gerne.
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Mittwoch, März 24, 2010
Donnerstag, Mai 14, 2009
Realsatire mit einer großen Versicherung
In einer Unfallsache rechne ich meine Gebühren ab und nehme die Bankverbindung des Kanzleikontos fett in das Schreiben auf.
Die A.....z schreibt eine Woche später:
Ich schreibe zurück:
Heute schreibt mir die Versicherung:
Liebe A.....z-Versicherung,
wenn ich die Möglichkeit hätte, das Geld zurückzuüberweisen, wäre es ja in meinen Verfügungsbereich gelangt. Dann könnte ich es auch behalten. Ich habe Euch doch geschrieben, dass mir die Bankverbindung bei "Völlig Falsche Bank" unbekannt ist. Bin ich Jesus, Peer Steinbrück, Mr. Madloff ? (zutreffendes bitte ankreuzen).
Ob diese Bankverbindung bei Euch im System hinterlegt ist, kann sein. Nur, wie ist sie da hinein gekommen ? Ich habe nicht an eurem System herumgepfuscht.
Und mir ist auch egal, wie oft und an wen ihr den mir zustehenden Betrag überweist. Ihr werdet von eurer Verbindlichkeit meiner Mandantschaft gegenüber erst frei, wenn das Geld bei uns angekommen ist. Das nennt man gesetzliche Risikoverteilung.
So etwas von einer großen namhaften Versicherung zu lesen, die auch noch gerade ein Abenteuer mit der D......r Bank hinter sich gebracht hat, lässt mich nicht gerade Zutrauen zu eurer Kompetenz auf rechtlichem und finanziellem Gebiet finden.
Die A.....z schreibt eine Woche später:
"Wir haben heute ... auf ihr Konto Völlig Falsche Bank und unbekannte Kontonummer überwiesen."
Ich schreibe zurück:
"Dieses Konto ist hier nicht bekannt. Bitte überweisen Sie an:
Goldrichtige Bank
Richtige Kontonummer"
Heute schreibt mir die Versicherung:
"Wir haben ihr Schreiben erhalten. Das Konto war in unserem System hinterlegt.
Können Sie dennn das Geld wieder zurücküberweisen?
Bevor wir die Gebühren neu anweisen, ist das notwendig."
Liebe A.....z-Versicherung,
wenn ich die Möglichkeit hätte, das Geld zurückzuüberweisen, wäre es ja in meinen Verfügungsbereich gelangt. Dann könnte ich es auch behalten. Ich habe Euch doch geschrieben, dass mir die Bankverbindung bei "Völlig Falsche Bank" unbekannt ist. Bin ich Jesus, Peer Steinbrück, Mr. Madloff ? (zutreffendes bitte ankreuzen).
Ob diese Bankverbindung bei Euch im System hinterlegt ist, kann sein. Nur, wie ist sie da hinein gekommen ? Ich habe nicht an eurem System herumgepfuscht.
Und mir ist auch egal, wie oft und an wen ihr den mir zustehenden Betrag überweist. Ihr werdet von eurer Verbindlichkeit meiner Mandantschaft gegenüber erst frei, wenn das Geld bei uns angekommen ist. Das nennt man gesetzliche Risikoverteilung.
So etwas von einer großen namhaften Versicherung zu lesen, die auch noch gerade ein Abenteuer mit der D......r Bank hinter sich gebracht hat, lässt mich nicht gerade Zutrauen zu eurer Kompetenz auf rechtlichem und finanziellem Gebiet finden.
Freitag, Mai 16, 2008
Liebe Nadine
Vielen Dank für ihre Nachricht.
Die darin aufgeworfenen Fragen möchte ich klar verneinen.
Von: Nadine [mailto: nadine@my-web-news.com ]
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2008 11:28
An: mich
Betreff: Probleme im Bett?
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Die darin aufgeworfenen Fragen möchte ich klar verneinen.
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