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Donnerstag, Juli 17, 2008

CDU Südbaden düpiert Parteispitze

Die CDU wird sich in Kürze auf Landes- und Bundesebene mit der Pendlerpauschale beschäftigen müssen. Der Bezirksverband Südbaden hat nämlich einen Parteitagsbeschluss zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale gegen den erklärten Willen der anwesenden Bundestagsabgeordneten und Landesminister verabschiedet.

Quelle: Schwäbische Zeitung

Der Bruder von Fraktionschef Volker Kauder, der den Parteitag wegen einer Hochzeit früher verlassen hatte, plädierte für eine Vertagung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache.

Dieser Auftritt brachte die Befürworter noch mehr auf. Es sei "unglaublich", sagte einer, wenn Politik und Parteien ihre Verantwortung immer mehr den Gerichte überließen.


Richtig. Wir haben 700 demokratisch gewählte Abgeordnete in Berlin, die für die Gesetzgebung bezahlt werden und genau hierfür auch die Verantwortung übernehmen müssen und sollen.

Obwohl ich aus Nordbaden stamme, unterstütze ich diesen Antrag voll und ganz.

Mittwoch, Mai 14, 2008

Duckmäuser im Bundestag ?

Die Diätenerhöhung wird mit dem Gesetz begründet und gegen Kritik verteidigt:

§ 11 Abgeordnetengesetz lautet:

§ 11 Abgeordnetenentschädigung

(1) 1Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den Monatsbezügen
– eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6),
– eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6)
orientiert. 2Die Abgeordnetenentschädigung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 7.339 Euro und vom 1. Januar 2009 7.668 Euro. 3Für spätere Anpassungen gilt das in § 30 geregelte Verfahren.

(2) Der Präsident erhält eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages nach Absatz 1, seine Stellvertreter in Höhe der Hälfte eines Monatsbetrages nach Absatz 1.

(3) Der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung und der Amtszulage vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen nach § 27 gewährten Zuschüsse vom 1. Januar 1995 an um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.

http://bundesrecht.juris.de/abgg/__11.html

§ 30 Abgeordnetengesetz lautet:

§ 30 Anpassungsverfahren
1Der Bundestag beschließt über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 1. 2Gleichzeitig bestimmt er unter Anwendung des nach Satz 1 beschlossenen Anpassungsfaktors die fiktiven Bemessungsbeträge nach § 35a Abs. 2 und § 35b Satz 1. 3Der Präsident leitet den Fraktionen den entsprechenden Gesetzesvorschlag zu.

http://bundesrecht.juris.de/abgg/__30.html

Wie diese Bestimmungen mit dem Diätenurteil des BverfG (BVerfGE 40,296) harmonieren, ist mir schleierhaft. Darin hat das Bundesverfassungsgericht nämlich folgendes ausgeführt:

" 2. Die Entschädigung wird damit keineswegs zu einem "arbeitsrechtlichen Anspruch, mit dem ein Anspruch auf Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten korrespondieren würde - der Abgeordnete "schuldet" rechtlich keine Dienste, sondern nimmt in Unabhängigkeit sein Mandat war -; ebensowenig wird sie damit zu einem Gehalt im beamtenrechtlichen Sinn - der Abgeordnete ist, wie dargelegt, kein Beamter -, steht also nicht unter den verfassungsrechtlich gesicherten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG); sie wird von diesen Grundsätzen überhaupt nicht berührt. Diese Entschädigung hat auch nichts mit den Regelungen des Gehalts in den Besoldungsgesetzen zu tun. Sie verträgt deshalb auch keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts und keine Abhängigkeit von der Gehaltsregelung, etwa in der Weise, daß sie unmittelbar oder mittelbar in Von-Hundert-Sätzen eines Beamtengehalts ausgedrückt wird. Denn dies letztere ist kein bloß "formal-technisches Mittel" zur Bemessung der Höhe der Entschädigung, sondern der Intention nach dazu bestimmt, das Parlament der Notwendigkeit zu entheben, jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage BVerfGE 40, 296 (316)BVerfGE 40, 296 (317)zu entscheiden. Wertet man also die "technische" Kopplung der Entschädigung an eine besoldungsrechtliche Regelung materialiter, so führt sie zur Abhängigkeit jeder Erhöhung der Entschädigung von einer entsprechenden Erhöhung der Besoldung. Genau dies aber widerstreitet der verfassungsrechtlich gebotenen selbständigen (und nicht in die ganz andere Entscheidung über die angemessene Besoldung der Beamten eingeschlossene) Entscheidung des Parlaments über die Bestimmung dessen, was nach seiner Überzeugung "eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" ist. Nicht einmal § 60 BBesG a.F. (jetzt § 14 in der Fassung des 2. BesVNG vom 23. Mai 1975 [BGBl. I S. 1173]) läßt sich auf die Abgeordnetenbezüge entsprechend anwenden."

http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv040296.html vgl. RN 41


Ich erwarte daher eine selbständige Entscheidung des Deutschen Bundestages zu der Frage, ob eine weitere Anhebung der Diäten angemessen ist und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Mandatsträger notwendig ist. Nach der Intention der Entscheidung aus dem Jahre 1975 soll sich das Parlament nicht hinter Automatismen oder Tarifabschlüssen verstecken dürfen, sondern es muss Wahlvolk und Bürgern die Stirn bieten und seine Entscheidung in jedem Einzelfall gesondert begründen und rechtfertigen.

Freitag, November 09, 2007

Karlsruhe, bitte übernehmen

Sehr geehrter Herr Kollege Starostik,

bitte erheben Sie auch in meinem Namen Verfassunsgbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Vollmacht befindet sich auf dem Postwege.

Die Abgeordneten der Koalition aus CDU, CSU und SPD haben heute das Gesetz beschlossen. Als Mitglied der CDU möchte ich deutlich machen, dass dieser Entschluss nicht auf ungeteilte Zustimmung der Parteibasis stößt.

Zudem wurden meines Erachtens schwer wiegende Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Bestimmungen leichtfertig beiseite gewischt.

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen verliert am Ende Beides.
Benjamin Franklin


mit freundlichen kollegialen Grüßen

Philipp Munzinger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

telefonundrecht.de
Ra-Blog
Schnüffelblog

Jetzt habe ich zum allerersten Male in meinem Leben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen beauftragt....

Freitag, August 03, 2007

Dazu stehe ich

Bei welt.de findet sich ein Artikel:

Miserables Zeugnis für die große Koalition

Mein Kommentar dazu lautet:

KOMMENTARE
Philipp Munzinger meint:
03-08-2007, 13:58 Uhr
Ich bin CDU-Mitglied und vertrete schon seit knapp zwei Jahren, dass die Union nicht reif für Regierungsverantwortung ist. Es fehlt an kantigen Typen und zukunftsorientierten Denkern. Das "Regierungsprogramm" getaufte Wahlprogramm 2005 war ein einziger Witz.

Der Politik der Gr0ßen K0aliti0n fehlt ein roter Faden.

Bsp.: Sonntagsreden zur Altersversorgung ermahnen stets zur Eigenvorsorge. Was macht die Koalition der Wahl-Verlierer ?

Steuererhöhungen
- Pendlerpauschale, gekürzt
- Umsatzsteuer auf 19 % erhöht
- Abgeltungssteuer ab 2009
- Sparerfreibetrag kürzen

Von wie viel weniger Netto soll ich eigentlich vorsorgen ?

Warum ich noch in der Partei bin ? Wegen der herzerfrischenden Diskussionen im Ortsverband.