Freitag, November 09, 2007

Karlsruhe, bitte übernehmen

Sehr geehrter Herr Kollege Starostik,

bitte erheben Sie auch in meinem Namen Verfassunsgbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Vollmacht befindet sich auf dem Postwege.

Die Abgeordneten der Koalition aus CDU, CSU und SPD haben heute das Gesetz beschlossen. Als Mitglied der CDU möchte ich deutlich machen, dass dieser Entschluss nicht auf ungeteilte Zustimmung der Parteibasis stößt.

Zudem wurden meines Erachtens schwer wiegende Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Bestimmungen leichtfertig beiseite gewischt.

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen verliert am Ende Beides.
Benjamin Franklin


mit freundlichen kollegialen Grüßen

Philipp Munzinger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

telefonundrecht.de
Ra-Blog
Schnüffelblog

Jetzt habe ich zum allerersten Male in meinem Leben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen beauftragt....

2 Kommentare:

  1. Eine wirklich gute Entscheidung!
    Ich hoffe, dass Karlsruhe dem Einhalt gebietet, aber überzeugt bin ich erst, wenn ich den Tenor lese...

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  2. Danke, Herr Kollege Munzinger.

    Ich bin in dieser Sache mit öffentlichen Kommentaren zurückhaltend, weil dies meinem Rollenverständnis als Anwalt entspricht.

    Aber natürlich ist es auch mir ganz persönlich ein ungemein wichtiges Anliegen, die gefährliche Entwicklung zur immer weiteren Speicherung und Verarbeitung von Daten zu stoppen.

    Bis heute sind bereits 8.728 Vollmachten eingegangen.

    Mancheiner hat sich auch heftig über den in der TAZ berichteten Vergleich von Herrn Schäuble (Größter Führer aller Zeiten/Größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten) geärgert und bei mir nachgefragt, ob ich nicht rechtliche Schritte wegen des Straftatbestandes der Beleidigung einleiten wollte. Ich sage dazu nur: Was kümmert's den Mond, wenn ihn der Hund anbellt?

    Mit den besten Grüssen aus Berlin
    Meinhard Starostik

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