Der Kollege Siebers berichtet hier unter Verweis auf die Augsburger Allgemeine über einen Zahnarzt, der einer säumigen Patientin kurzerhand die Kauwerkzeuge entfernt hat, nachdem er erfolglos monatelang auf die Begleichung seiner Rechnung gewartet hat.
Nachdem ich selbst einmal 2005 einen Zahnarzt zu einer Strafverhandlung begleitet habe, bei der die ehemaligen Patienten wegen Eingehungsbetruges angeklagt waren, diese den Zahnarzt noch über den grünen Klee gelobt haben, einer Verurteilung durch Zahlung eines auf die Rechnungen anzurechndenden Wiedergutmachungsbetrages entgangen sind, aber bis heute noch mehrere hundert Euro schulden, also ich dieses Pack kenne, habe ich echte Sympathie mit dem Zahnarzt. Dessen Gläubiger, Dentallabore, Mitarbeiter, Vermieter,Finanzamt, Sozialleistungsträger und Lieferanten fragen ja auch nicht lange nach ihrem Geld.
Pack?? Also alle Schuldner mit diesem Begriff über einen Kamm zu scheren finde ich mehr als nur unverschämt.
AntwortenLöschenKlingt hart, in diesem Fall meine ich es auch so.
AntwortenLöschenWas wäre dann die Konsequenz für den RA bei ausstehenden eigenen Forderungen, den Mandanten dem Unrecht oder Freiheitsentzug zuführen?
AntwortenLöschen@ stefan
AntwortenLöschenSie haben vollkommen Recht. das Vorgehen des Zahnarztes war völlig außerhalb der Legalität und sollte auch nicht zur Nachahmung empfohlen werden.
Nur sind wir alle keine Heiligen, uns geht auch manchmal das Messer in der Tasche auf. Und wenn nun einer die beherrschung verliert, so habe ich angesichts des übertriebenen Schuldnerschutzes Verständnis.