Donnerstag, September 25, 2008

Zwickmühle

Im Januar erscheinen meine Mandanten. Er möchte bei ihr, seiner Lebensgefährtin, in die Wohnung ziehen, die Vermieterin lehnt das ab.

Ohne Wohnung erhält er kein Aufenthaltsrecht, ohne Aufenthaltsrecht keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis keinen Job, ohne Job kein Geld, ohne Geld kann er seinen Unterhaltspflichten für die gemeinsamen Kinder nicht nachkommen.

Zwischenzeitlich habe ich Klage auf Zustimmung zur Aufnahme des Lebensgefährten erhoben. In der mündlichen Verhandlung Ende August wurden unsere Erfolgsaussichten durch das Gericht als sehr hoch bewertet. Leider wurde der Verkündungstermin vom 18. September auf den 2. Oktober verschoben.

Und heute ruft er mich an, dass er endlich eine Arbeitsstelle gefunden habe, er bräuchte eine Lohnsteuerkarte, dafür müsste er sich bei der Gemeinde anmelden, die sich aber weigert, weil die Haupt-Vermieterin sich geweigert habe, eine Mietbescheinigung auszustellen.

Den von mir vorgeschlagenen Unter-Mietvertrag zwischen Mieterin und ihm, lehnt die Gemeinde ab. Da könnte ja jeder kommen.

Ich hätte größte Lust Staatshaftungsansprüche zu prüfen.

Bei "Asterix erobert Rom" gibt es eine Szene, an die ich mich stark erinnert fühle...

5 Kommentare:

  1. Ist denn in der Kanzlei keine Besenkammer "unterzuvermieten"?

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  2. Übrigens: Das Ergebnis der Prüfung wird wohl die Subsidiarität des StH-Anspruchs sein. Also zuvor den unwilligen Vermieter in Regress nehmen (auch wenn die Behörde doof ist).

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  3. Beantragen Sie doch einfach zunächst die Ausstellung des Passierschein A-39 (erst neulich festgelegt im Rundschreiben B-65, kennt die Behörde bestimmt schon).

    Vorher sollten allerdings diejenigen anderen Mandate vorangetrieben werden, in denen man es ebenfalls mit der Gemeindeehörde zu tun haben könnte.

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  4. " ohne Aufenthaltsrecht keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis keinen Job, ohne Job kein Geld"
    das ist richtig- Gesetzgeber hat beschließen: wenn jemand hat Job bis 2009, dann bekommen Ausfenthal, warum die Arbeiterlaubnis nicht geben die Behörde, das aber verstehe nicht.
    Danke.

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  5. In Deutschland nicht geben dürfen für jeden Aufenthaltsrecht.

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