Eine Mandantin wird bei einem Verkehrsunfall als Fahrerin eines PKW durch Auffahren eines anderen PKW verletzt.
Der Sachschaden wird reguliert.
Unsere Kanzlei wird mit der Geltendmachung von Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld beauftragt.
Die Versicherung bezahlt kommentarlos 800,00 EUR als Vorschuss. Zur verbliebenen Restsumme von 2300 EUR schweigt sie, es erfolgt überhaupt keine Stellungnahme.
Auf Mahnung bietet sie insgesamt 1000,00 EUR an (unter Anrechnung des Vorschusses). Wir lehnen dankend ab.
Auf die Klage erfolgt zunächst eine Verteidigungsanzeige der HUK. Heute ging die eingeklagte Restsumme auf Heller und Pfennig mit Zinsen auf dem Konto ein.
Nur nicht vorschnell nachgeben.
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