Warum muss der deutsche Ehegatte eines Ausländers einen Staatsangehörigenausweis beantragen, wenn der Ausländer einen Einbürgerungsantrag stellt,
während beim ausländischen Ehegatten offenbar dessen Angaben und Vorlage eines amtlichen Ausweises zum Nachweis der anderen Staatsbürgerschaft ausreichen ??????????????????????????????????????????????????????????
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Ganz einfach: Ob der antragstellende Ausländer nun Kenianer oder Sudanese ist, ist für seine Einbürgerung nicht so wichtig (und ohne Manipulationsrisiko), da kann man sich ruhig mit dem Ausweis begnügen.
AntwortenLöschenSehr wichtig ist aber die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehepartners, da davon die Voraussetzungen der erleichterten Einbürgerung abhängen (so dass auch das Manipulationsrisiko viel größer ist); das muss man deshalb aus diesem Anlass nochmal sorgfältig prüfen.
War doch nicht schwer, oder?