Heute hat es mich vor ein Arbeitsgericht verschlagen, was gar nicht so selten vorkommt. Dabei konnte ich die letzten Klimmzüge in der vorgehend terminierten Güteverhandlung live und in Farbe miterleben.
Die Richterin kehrte von ihrem Dienstzimmer mit der Hiobsbotschaft für den Kläger zurück, dass eine tarifvertragliche Ausschlussfrist anzuwenden sei, wonach die (wohl vierstellige) Klageforderung bis auf 61 C€nt verfallen wäre.
Der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers erklärte darauf ungerührt Klagrücknahme und hinsichtlich der Restsumme Vergleichsbereitschaft.
Gesagt, getan, es wurde ein Vergleich über 0,61 € protokolliert, vorgespielt und allseits genehmigt. (Alleine hierfür beträgt die Einigungsgebühr 2.500 C€nt!)
Da die Türe nicht ganz geschlossen war, konnte man noch im Sitzungssaal eine lautstark geführte Diskussion auf dem Flur wahrnehmen, bei der es wohl darum ging, wer denn den einschlägigen Tarifvertrag im Blick hätte haben müssen.
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