Der Sohn einer Mandantin ist vermutlich einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen.
Heute wurden mir das Aktenzeichen und der Name des Beschuldigten mitgeteilt.
Der mutmaßliche Täter hat erst zwei Monate vor der Tat das 18. Lebensjahr vollendet.
Ich warte aber bis nach Ostern, um das meiner Mandantin mitzuteilen.
... und wenn die Mandantin hier mitliest?
AntwortenLöschenVerstehe ich nicht. Spielt es für eine Mutter, die ihren Sohn verloren hat, eine Rolle, wie alt der mutmaßliche Täter war?
AntwortenLöschen@ Verteidiger
AntwortenLöschen...dann wäre dies ein Wunder.
@ Kerstin Rueber
So wie ich die Mandantin kenne, JA.
Ich tendiere dazu, dass die Mandantin ein Recht hat, so früh wie möglich alle relevaten Informationen zu erhalten. Und das Osterfest kann sie so oder so nicht genießen.
AntwortenLöschenIhr Sohn hätte heute Geburtstag gehabt. Ich warte bis Dienstag.
AntwortenLöschenEinen Anwalt, der mandatsbezogene Informationen identifizierbar (so viele Mütter, auf die die Beschreibung zutrifft, dürfte es in Ihrer Region nicht geben) im Internet publiziert, bevor er sie dem Mandanten mitteilt, würde ich nie im Leben mandatieren - ganz unabhängig von der Frage, woher Sie wissen können, dass weder die Mandantin noch irgendjemand aus deren Bekanntenkreis zufällig dieses Blog hier liest.
AntwortenLöschenWie für viele bloggende Anwälte ist Daten- und Persönlichkeitsschutz offenbar auch für Sie etwas, worüber sich nur der Staat und böse Großunternehmen Gedanken machen müssen.
Ich würde Ihnen sofort das Mandant entziehen, wenn ich als Betroffener lesen würde, wie Sie Ihre Betroffenheit (ver)breit(en) bzw. breit machen.
AntwortenLöschenSie trauen sich nicht der Mutter die Tatsachen mitzuteilen, aber verkünden dies offiziell und auf Dauer in Ihrem blog.
Gefällt mir nicht.
Es hat noch keinem geschadelt, an Wunder zu glauben!
Ok, das mit dem Geburtstag überzeugt!
AntwortenLöschenIch verstehe es noch immer nicht. Die meisten Angehörigen von Getöteten können besser mit ihrer Trauer umgehen, wenn sie die Todesumstände kennen.
AntwortenLöschender mutmaßl. Täter wird wohl ggf. trotzdem nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt
AntwortenLöschen@ Susanne Winkler
AntwortenLöschenWas wissen wir denn über diesen Fall ? Außer meiner Mandantin wird wohl niemand wissen, worum es geht.
@ dpms
Ja, und. Ich kommentiere auch nicht ihren Arbeitsstil.
@ Kerstin Rueber
Die Akte habe ich noch nicht, nur das Aktenzeichen und einen Namen.
Ich kommentiere Ihren Arbeitsstil, weil sie Sie in meinen Augen als Rechtsanwalt falsch verhalten haben.
AntwortenLöschenWas antworten Sie der Mutter, wenn Sie in ein paar Monaten erfährt, dass sie in ihrem Blog sensible Daten über ihre Familie preisgegeben haben, bevor Sie Ihre Mandantin informiert haben?
Sie haben eine Kommentarfunktion und die nutze ich, um Ihnen zu zeigen, dass Sie sich in meinen Augen nicht richtig verhalten haben.
Der Geburtstag des Verstorbenen wäre ein guter Aufhänger gewesen, den mutmaßlichen Täter und sein Alter bekannt zu geben.
Sie sind herzlich eingeladen, sich die Zeit zu nehmen, um meinen Arbeitsstil in meinem Blog zu kritisieren.
Jede Kritik, die sachlich ist, ist mir willkommen, weil mich gute Kritik meist bereichert und weiterbringt.
Ich, an Ihrer Stelle, würde den Beitrag schnell löschen!
Der Beitrag bleibt. Allen Kommentatoren, auch den kritischen, wünsche ich Frohe Ostern.
AntwortenLöschenPhilipp C. Munzinger
Ich überlege immer, wann ich Mandanten eine neu eingegangene Information bekanntgebe und beachte dabei z.B. Freitage und, soweit mir bekannt, Geburtstage und besondere Tage der Mandantschaft. Denn mir wurde immer wieder von Mandanten gesagt, wie schrecklich sie es finden, wenn sie z.B. am Samstag oder sicherlich auch an Ostern Post bekommen und sich nicht gleich mit mir in Verbindung setzen können, sondern z.B. bis Montag oder Dienstag warten müssen.
AntwortenLöschenIch kann Ihr Vorgehen sehr gut verstehen und denke, dass auch Ihre Mandantin, sollte sie sich tatsächlich hier im Blog wiedererkennen, dies verstehen wird.