Mit meinem PKW bin ich am 25.06.2008 fotographiert worden :=)
Mir wird aber keine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen, sondern ein Abstandsdelikt.
Als Beweismittel ist ein Polizist und der/die/das VIDIT Verkehrskontrollsystem angegeben.
Jetzt fahre ich schon seit Jahren immer schön auf Abstand und kann mich nicht entsinnen einem anderen Verkehrsteilnehmer im Auspuff gehangen zu sein. Rechtsschutz habe ich nicht. Soll ich nun die Akte anfordern oder die Sache unter "blöd gefahren-dumm gelaufen" abhaken ?
P.S: "Ich" bin natürlich nur ein Gast-Autor.
"Rechtsschutz habe ich nicht." - Schon Sch....!
AntwortenLöschen"Soll ich nun die Akte anfordern" - Ein "Gast" wird wohl keine Akte erhalten, ein Anwalt in eigerner Sache i.d.R. auch nicht ...
Also: Zahlen oder Kollegen beauftragen (und ggf. dann zahlen ;-)