Donnerstag, Juli 05, 2007

Knebelverträge bei der T-Com

Ich habe seit über 24 Monaten einen privaten DSL-Vertrag bei der T-Com, den ich diese Woche zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt habe. Als Anwalt in eigener Sache war es mir ursprünglich zu mühsam, mich mit den AGB auseinanderzusetzen.

Gestern kam allerdings die Kündigungsbestätigung per e-mail:
"Wie Sie bestimmt wissen, haben Sie bei Abschluss des Vertrages eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. Ihre Kündigung wird deshalb nicht zu dem von Ihnen gewünschten Termin, sondern zum 2008-04-09T00:00:00 wirksam. Bis dahin können Sie selbstverständlich Ihren T-Online Zugang wie gewohnt weiter nutzen."

Ich habe gar keinen gewünschten Termin angegeben. Nur bis 2008-04-09T00:00:00 werde ich die Grundgebühren bestimmt nicht bezahlen. Im Nachhinein habe ich mir dann doch die AGB angesehen. Dort steht, dass sich der Vertrag über den DSL-Anschluß automatisch um 12 Monate verlängern soll, wenn er nicht rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurde. Nach 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit hätte sich der Vertrag also um ein weiteres Jahr verlängert.

Der DSL-Anschluß der T-Com setzt aber in jedem Falle einen Telefonanschluss voraus, den ich ebenfalls nicht mehr benötige, weil ich auch da einen neuen Anbieter gefunden habe. Diesen kann ich aber mit einer Frist von 2 oder 3 Monaten kündigen. Somit würde ich mittelbar über das Vehikel DSL daran gehindert von meinen vertraglichen Rechten beim Telefonanschluss Gebrauch zu machen.

Mögen die AGB der T-Com auch von der Bundesnetzagentur, Regulierungsbehörde oder sonst einem bürokrtaischen Ungetüm genehmigt worden sein, aufeinander abgestimmt sind die Regelungen nicht. Wenn ich nicht bis spätestens 4. September aus allen Verträgen entlassen werden sollte, wird es mir ein Vergnügen sein, die Sache gerichtlich zu klären und auf ein Urteil zu drängen. Auf Späße wie einen Vergleich oder Klagrücknahme gegen Vertragsaufhebung werde ich mich dann allerdings nicht einlassen.

7 Kommentare:

  1. Willkommen im Club der Freunde der Telekom. Meinen aktuellen Frust habe ich ja schon heute morgen geschrieben.

    Wann wurde denn der Vertrag über den DSL-Anschluss geschlossen? Am 09.04.2005?

    Soll doch die Telekom versuchen ihre Leistung zu erbringen, wenn sie keinen T-Com Anschluss mehr haben. ;-) Das schreit doch nach Wegfall der Geschäftsgrundlage.

    Bei einem möglichen Rechtsstreit ist meine (und sicherlich 1000 anderer) zumindest moralische Unterstützung sicher. ;-)

    AntwortenLöschen
  2. Welcher Knebelvertrag? Und warum wieder auf die T-Com eindreschen?
    Derartige Verträge sind im Telekommunikationssektor (egal ob DSL, Handy etc.) gängig - automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 1 Monat (manchmal auch 3 Monate) vor Ablauf gekündigt wurde.
    Auch das Koppeln von Sprach- und Datendiensten ist durchaus gängig, auch wenn zwei Verträge abgeschlossen wurden. Gilt zumindest für Privatleute - bei so ziemlich allen Anbietern.

    AntwortenLöschen
  3. Irgendwer bei der Kundenabteilung der T_Com muss diesen Post gelesen haben, jedenfalls habe ich heute eine e-mail erhalten, in der (unter Bezugnahme auf meine e-mail vom 4.7.2007) die Kündigung wunschgemäß zum 4.10.2007 bestätigt wird.

    Dabei habe ich in der e-mail nur geschrieben: "wie kommen Sie auf 4-8-2008 ? Ich bin seit 2005 Kunde.

    AntwortenLöschen
  4. Augenscheinlich überschätzen Sie völlig ihren "medialen" Einfluss. Seien Sie froh, dass diesen Blogeintrag niemand ihrer (potentiellen) Kontrahenten gelesen hat. Die hätten sich auf dem Boden gewälzt vor Lachen.

    BTW - wenn ich solche Argumentationsansätze von einem Volljuristen lesen muss, kreuseln sich mir nicht nur die Fußnägel. Nein. Ich weiß auch, warum die- oder derjenige (Einzel)Anwalt geworden ist (werden musste).

    AntwortenLöschen
  5. Lieber stud.jur. Ihre Hochnäsigkeit in allen Ehren.

    1. hat Sie niemand um ihre Meinung gebeten.
    2. halte ich an meiner Meinung fest
    3. wenn sich meine Kontrahenten vor Lachen auf dem Boden wälzen, werden sie unaufmerksam und sind für Fehler anfällig.
    4. und meine mediale Bedeutung kann mit ca. 137 Besuchern täglich nicht zu gering eingeschätzt werden.
    5. Wie erklären Sie sich das plötzliche Einlenken der T-Com ?

    AntwortenLöschen
  6. ...und was ist überhaupt schlecht am Einzelanwalt? Daran, sein eigener Chef zu sein, sich selbst verpflichtet und nicht einem möglicherweise geldgierigen Partner, der mit amerikanischen Fremdwörtern um sich wirft etc.?

    AntwortenLöschen
  7. Gut, dass unsere telekomischen Freunde bereits eingelenkt haben. Sonst haette ich noch auf das Urteil vom AG München vom 20.03.2007, Az. 271 C 32921/06 hinweisen muessen.

    AntwortenLöschen