Mittwoch, September 14, 2011

Glanzleistung der Rechtschutzversicherung - Fortsetzung

Dieses Schreiben der Württembergischen Rechtschutz Schaden GmbH möchte ich in Fortsezung dieses Beitrages der geneigten Leserschaft nicht vorenthalten:

Interessant ist die Ausführung, wonach das von mir erwähnte BGH- (BHG-)Urteil der herrschenden Rechtsprechung widersprechen soll.

So langsam, liebe Rechtschutzversicherer, werde ich mein Musterschreiben tatsächlich in der Praxis anwenden. Denn es war nicht nur ein "einfaches" Widerrufsschreiben, sondern auch noch die Geltendmachung des in Vorkasse geleisteten Kaufpreises von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen mit -sagen wir vorsichtig- seltsam anmutendem Geschäftsgebahren.

2 Kommentare:

  1. Ha! Da würde einem das Lernen der Streitstände fern ab jeder Rspr-Ansicht ja doch endlich mal nützen!!

    Muss man nur noch herausfinden, wo sich das BHG befindet. Bundeshauptgericht? Besonders geniales Gericht?

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  2. Hat man bei dem Verweis auf VV 2300 nur das Wörtchen "mehr" vergessen oder meinen die das Ernst?

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