Dienstag, März 06, 2007

Fachanwaltsausbildung - Anm. zu RA Härting AnwBl 2007,196f

Herr Kollege Härting verteidigt einen Vorschlag des Vorstands des Deutschen Anwaltsvereins, zur Fachanwaltschaft nur diejenigen zuzulassen, die sich nach einer Ausbildung von einem Jahr bei einem Fachanwalt einer mündlichen Prüfung stellen.

Ich kann darin beim besten Willen keine Qualitätsverbesserung feststellen. In der ersten Zeit kann nämlich Ausbildungsfachanwalt nur der von Herrn Kollegen Härting despektierlich genannte "Falllisten-Fachanwalt" sein. Auch dieser darf sich nach bereits geltendem Recht nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen, sondern ist zur FORTBILDUNG verpflichtet, sonst kann der schöne Titel nämlich aberkannt werden.

Also geht es letztlich nur darum eine mündliche Prüfung zu bestehen. Das Fachgespräch gibt es bereits; wenn davon nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht wird, so kann dem abgeholfen werden. Weitere Hürden müssen nicht aufgestellt werden.

Letztlich muss die Chemie zwischen Anwalt und Mandanten stimmen. Und die ist unabhängig von Zertifikaten und Titeln.

1 Kommentar:

  1. Leider ist der Fachanwalt hauptsächlich Marketingmittel. In fachlicher Hinsicht ist der Titel kaum unterzubewerten. Meiner Erfahrung nach ist er absolut keine Qualitätsgarantie. Da wird Nichtjuristen einfach was vorgegaukelt.

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