Freitag, Januar 25, 2008

Selbstanzeige

Heute morgen habe ich in Heidelberg das Rechtsempfinden zweier Verkehrsteilnehmer auf umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln erheblich verletzt, indem ich meine Fahrt mit meinem CO2 ausstoßenden Vehikel nach kurzer Betätigung der Hupe fortgesetzt habe, als die beiden meine Fahrspur an einem Zebrastreifen ungehindert kreuzen wollten.

Solltet ihr das jetzt lesen, könnt ihr mich bei der Polizeidienststelle eurer Wahl anzeigen. Angaben zu meiner Person stehen ja im Impressum.

Vergesst aber bitte nicht, den Sachverhalt wahrheitsmäßig zu schildern und eure Personalien anzugeben. Den Rest erledigt die Bußgeldstelle.

Liebe Studenten,

bevor ihr mich nun für bekloppt haltet, lest doch mal § 26 StVO gründlich durch. Der hat vier Absätze, es langt wenn ihr die Buchstaben des 1. Absatzes zur Kenntnis nehmt.

Häh ? Wieso ? Da steht doch gar nichts von radfahrenden Studenten drin.

Stimmt !

10 Kommentare:

  1. Herr Munzinger, nun fahren Sie doch endlich mit dem Taxi! Parkhaus blockieren, radfahrende Studenten bedrängen usw. usw.. Jeden Tag wird es schlimmer mit Ihnen ;-)

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  2. Betätigung der *Hupe*? Schauen Sie mal in den Fußraum: Kennen Sie Funktion des kleine Pedals da unten rechts? Ja? Sie wissen wie es heißt? Nein? Dann verrate ich es Ihnen: "Pedal zur Verhinderung weiterer Verkehrsverstöße durch Radfahrer". Einfach das nächste Mal bis zum Blech durchdrücken, und die Radfahrer werden nie wieder auf dem Zebrastreifen fahren.

    Ist doch ganz einfach, oder?

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  3. @ ghostrider

    Ich habe ernsthaft überlegt, den Kommentar nicht zu veröffentlichen. Zu ihren Gunsten gehe ich davon aus, dass er nicht so gemeint ist, wie er sich liest.

    Einen Aufruf, Radfahrer umzufahren, dulde ich hier nicht. Ich bitte auch in Zukunft Radler zu umfahren (!).

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  4. Wie hat sich denn deren gestörtes Rechtsempfinden bemerkbar gemacht?

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  5. @ mumpakl

    Gute Frage. Sie haben eindeutig gestikuliert, nachdem sie auf der Fußgängerinsel planwidrig anhalten mussten, um mir mein Vorfahrtsrecht zu gewähren.

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  6. Wie wäre es, wenn sie das Rad schieben? Fußgänger oder Fahrradfahrer? Was sagt der BGH ;)?

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  7. Wer sein Fahrrad schiebt, wird als Fußgänger geliebt (und behandelt).

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  8. Fast so schöner Lehrsatz wie "Ist das Kind auch noch so klein, kann es trotzdem Bote sein."

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  9. Und der Herr Munzinger liest vielleicht auch nochmal den § 16 StVO und lernt dabei, wann man hupen darf und wann nicht. Kleiner Tipp: die Hupe ist nicht dazu da, um seinen Ärger über andere Verkehrsteilnehmer auszudrücken. Mal ganz davon abgesehen, dass aus den Vorschriften der StVO - entgegen landläufiger Meinung - kein subjektives Recht auf Vorfahrt folgt.

    Dann wäre da noch die Möglichkeit, einfach zu bremsen und die Leute die Fahrbahn überqueren zu lassen. Das widerspricht aber wahrscheinlich dem cholerischen deutschen Wesen. Hauptsache Recht gehabt. Herzlichen Glückwunsch, jedenfalls haben Sie den richtigen Beruf gewählt.

    Ach ja, § 1 Abs. 1 StVO könnte man sich bei der Gelegenheit auch gleich nochmal zu Gemüte führen.

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  10. Die Hupe darf als Warnzeichen eingesetzt werden bei drohender Gefährdung von sich oder Dritten.

    Ich habe die beiden doch mit einem kurzen Hupsignal davor gewarnt, mir rechtswidrig in die Beifahrerseite zu fahren.

    Ja, und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtsnahme wird von gewissen Verkehrsteilnehmern recht einseitig in Anspruch genommen.

    Ich könnte mir für mich auch keinen anderen Beruf vorstellen. Rechtsanwalt ist nämlich ein dienender Beruf, jemand der sich für die Rechte anderer einsetzt. Ich selbst habe mich eigentlich noch nie gebraucht.

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