Nach dem Skandal in der NRW-CDU hat jetzt angeblich auch Sachsens Ministerpräsident ein Problem.
Ich würde hier einen kleinen, aber feinen Unterschied machen.
Die CDU in NRW hat Pakete für den Landesparteitag angeboten, in denen Gespräche mit dem Ministerpäsidenten enthalten waren. Die CDU in Sachsen bietet hingegen ihren Landesvorsitzenden an.
Beide, Rüttgers und Tillich sind Ministerpräsident ihres Landes und Vorsitzender ihrer Landespartei in Personalunion.
Wenn die CDU oder jede andere Partei ihre Funktionsträger vermarktet und nur mit den Parteiämtern geworben wird, sehe ich die Sache gelassen. Wenn eine Partei aber den Träger eines öffentlichen Amtes auf eigene Rechnung vermarktet, finde ich das sehr bedenklich. Denn Honorare, die jemand dafür bezahlt, um den Ministerpräsidenten zu sprechen, stehen nicht der Partei zu, der er/sie /es zufällig angehört, sondern dem Steuerzahler und Bürger in dessen Diensten der/die/das Amtsträger steht.
Man mag mir Korinthenkackerei vorwerfen. Diesen Einwand kontere ich gerne mit dem Hinweis, dass auch andere Menschen mehrere Funktionen, Ämter und Aufgaben wahrnehmen und man sich stets bewußt sein sollte, in welcher Eigenschaft man gerade in Erscheinung tritt.
So würde ein Rechtsanwalt, der nebenbei Stadtrat und Vereinsfunktionär ist, sicherlich auf großes Unverständnis stoßen, wenn er für einen Schriftsatz an ein Gericht den Briefbogen der Stadtratsfraktion verwenden und diesen mit Ödipus III -Karnevalsprinz unterzeichnen würde.
Dass es Wechselwirkungen zwischen den Funktionen geben mag, liegt auf der Hand, werden doch Vereinsfunktionen und politische Ämter gerne als Werbevehikel für die eigene berufliche Tätigkeit eingesetzt, andererseits politische Ämter gerne in ihren Berufen erfolgreichen Personen angetragen.
Der Skandal liegt nicht an den Honoraren für Gespräche mit den Herren Rüttgers oder Tillich, sondern an der gedankenlosen Anpreisung dieser Leistungen durch die politischen Landesverbände. Oder sieht jemand ein Problem, wenn sich ein Parlamentarier und Steuerberater für die Anfertigung eines Jahresabschlusses ein Honorar bezahlen lässt?
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