Donnerstag, Dezember 01, 2011

Schadensberechnung durch die öffentliche Hand

Eine Gemeinde macht einen Schadenersatz für eine beschädigte Türe geltend. Sie legt eine Rechnung zu Grunde, ca. 1.800,00 € brutto.
  • Problem 1 Die der "Rechnung" zu Grunde liegende Türe wurde nie eingebaut. 
  • Problem 2 Die beschädigte Türe war bereits über 30 Jahre alt. Vergleichbare Türen im Haus wurden bereits sukzessive ersetzt. 
  • Problem 3 Die beschädigte Türe hatte einen Schliesmechanismus, der bei ordentlicher Wartung ein Zuknallen verhindert hätte. 
Mein Vorschlag: Wir bieten eine Zahlung in Höhe von 200,00 € zur Abgeltung aller Ansprüche an.

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