- Problem 1 Die der "Rechnung" zu Grunde liegende Türe wurde nie eingebaut.
- Problem 2 Die beschädigte Türe war bereits über 30 Jahre alt. Vergleichbare Türen im Haus wurden bereits sukzessive ersetzt.
- Problem 3 Die beschädigte Türe hatte einen Schliesmechanismus, der bei ordentlicher Wartung ein Zuknallen verhindert hätte.
Donnerstag, Dezember 01, 2011
Schadensberechnung durch die öffentliche Hand
Eine Gemeinde macht einen Schadenersatz für eine beschädigte Türe geltend. Sie legt eine Rechnung zu Grunde, ca. 1.800,00 € brutto.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen