Ein Mandant beauftragt mich, gegenüber seinem Mobilfunkanbieter die Frage des nächst möglichen Beendigungszeitpunktes zu klären. Wir rechnen 24 Monate ab der letzten Vertragsänderung, die Gegenseite fügt noch die Restlaufzeit hinzu, die bei der letzten Vertragsänderung noch nicht abgelaufen war.
Nehmen wir an, es geht um eine Grundgebühr von 20,00 EUR, dann läge der Gebührenstreitwert bei 240,00 EUR. Das heißt, schon nach Anlage der Akte hat der Anwalt draufgezahlt.
Der Gegenseite droht bei Klageverlust eine Kettenreaktion, die sich auf einen wirtschaftlichen Schaden im 6-7 stelligen Bereich summieren dürfte.
Nun ja, der Mist von Kleinvieh kann eben auch gewaltig stinken. Dem Mandanten wird es recht sein, ein überschaubares Kostenrisiko einzugehen.
Da wir beachtliche Argumente haben, rechne ich im Übrigen fest mit einer einvernehmlichen Streitbeilegung.
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