... werden wir den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft geben, da hier der Straftatbestand des Eingehungsbetruges verwirklicht ist.Den Entwurf habe ich kassiert und den Verfasser gefragt, ob er denn Richter sei? Auch wenn man derartige Formulierungen oft liest, sind sie mit der in zivilisierten Rechtsstaaten geltenden Unschuldsvermutung nicht vereinbar. Solange also die Ex-Mandantin nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, gilt sie als unschuldig.
Nun werde ich mein Augenmerk verstärkt auf Schriftsätze gegnerischer Kollegen richten, die nicht so zart besaitet sind, wie ich. In geeigneten Fällen dürfte auch der Rat an den Mandanten gehen, die Falsche Verdächtigung bzw. Üble Nachrede seinerseits bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
So müssen wir doch alle lernen. als Ref hab ich auch das ein oder andere "verbockt" das ich heutzutage nichtmal im Traum schreiben würde. Der zukünftige Kollege ist da ja auch nicht ganz alleine, da so manch außergerichtlicher Schriftsatz mit solchen Formulierungen "angereichert" wird. Guter Ton ist natürlich anders und es ist schön, dass der RRef diesen bei ihnen lernt.
AntwortenLöschenDie möglichen Fehlleistungen des eigenen Referendars zu veröffentlichen, finde ich nicht nett, Herr Kollege.
AntwortenLöschenIn Zukunft wird hier noch viel mehr über meinen Dauerreferendaren Paul Rafael Graf zu lesen sein...
AntwortenLöschenDer Referendar, des Referendars, dem Referendar, den Referendar ...
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