Montag, April 02, 2012

Pendlerpauschale ist keine Subvention

Liebe Politiker,

wenn ich euch manchmal reden höre, dann meine ich, ihr glaubt allen Ernstes, dass jeder Euro, der in Deutschland und in der ganzen Welt verdient wird, primär dem Staatssäckel zugute kommen müsste. Von dieser 100% Steuerlast wird dank der Großherzigkeit derer, die mit vollen Händen fremdes Geld ausgeben, ein Teil an diejenigen zurückgegeben, die mit ihrer Arbeitskraft die Umsätze generieren.

Nein, das ist vollkommen falsch. Nach Art. 14 GG könnte man sogar die Auffassung vertreten, dass dem Staat allerhöchstens die Hälfte davon zusteht, ob direkt oder indirekt aus der Tasche gezogen.

Das Bundesverfassungsgericht hat der sog. großen Koalition ja schon einmal erklären müssen, dass auch die Pendlerpauschale weder eine Subvention darstellt, noch beliebig durch den Gesetzgeber ausgestaltet werden darf. Vielmehr sind Aufwendungen für den Weg zur Arbeit vom allerersten Kilometer steuermindern zu berücksichtigen.

Wenn nun die tatsächlichen Kosten bei Benutzung eines PKW nicht mehr zutreffend durch eine Pauschale, die ja lediglich der Verwaltungsvereinfachung dient, abgegolten werden können, dann ist diese Form der Steuerfestsetzungsvereinfachung nicht mehr mit der Steuergerechtigkeit zu vereinbaren.

Dann, liebe Politiker, werden wir zu einem Punkt kommen, bei dem 35 Millionen Steuerbürger, penibel jede Quittung, jede Anschaffungs- und Reparaturrechnung und jeden Tankbeleg sammeln werden und die individuellen Kosten pro Kilometer geltend machen werden.

Und ja, es gibt Branchen, die ihre Preise danach gestalten, wieviel die Verwaltung zu bezahlen bereit ist. Im Bereich der Arbeitsverwaltung leben Heerscharen von Seminaranbietern davon, dass Arbeitssuchende in Kursen beschäftigt werden, deren praktischer Nutzen sich mir nicht so recht erschließen will. Aber dies ist ein völlig anderes Thema.

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