Liebe Großbudenkollegen,
euer mildes Lächeln über die Probleme eines vielseitig beanspruchten Wald- und Wiesenanwalts habe ich geradezu bildlich vor Augen. Sei's drum.
In Unfallsachen kommt es gelegentlich vor, dass auch Normalsterbliche in Rechtsstreitigkeiten geraten, an denen Weltkonzerne beteiligt sind.
So habe ich für meine Mandantschaft gegen einen Spezialchemiekonzern eine Forderung von immerhin 1471,84 € eingeklagt, von denen nach Vergleich 1200,00 € bei Kostenaufhebung übrig geblieben sind. Schon die Hauptforderung wurde erst nach Wochen überwiesen, vom Betriebshaftpflichtversicherer.
Die Kostenaufhebung bescherte uns nach Kostenfestsetzung immerhin eine weitere Forderung in Höhe 1/6 der Gerichtskosten nebst Zinsen seit 2.12.2011.
Ich schreibe an die Kollegen, bitte um Ausgleich. Ich erinnere die Kollegen schriftlich. Kein Zahlungseingang. Ich telefoniere mit dem Kollegen, meine eher scherzhaft, ob ich tatsächlich wegen 47,50 € + X die Zwangsvollstreckung einleiten soll.
Heute(!) wird mir die Zahlung avisiert.
Danke, danke, danke, ich vermag kaum die Tränen der Rührung ob dieses unerwarteten Erfolges David gegen Goliath zu unterdrücken.
Wäre es um einen 6-stelligen Betrag gegangen, wäre das Geld wohl rascher geflossen, nicht ohne schickes Arbeitsessen mit Kulturbegleitprogramm.
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