oder besser: wenn der Gärtner sich als Bock entpuppt.
Eine Eigentumswohnung steht leer. Ein Maklerbüro bekommt nicht nur den Auftrag zur Neuvermietung, sondern auch den Wohnungsschlüssel, um Mietinteressenten betreuen zu können.
Womit der Vermieter nicht gerechnet hat. Ein Mitarbeiter des Maklers nutzt die Gunst der Stunde und quartiert sich und ein Familienmitglied in der Wohnung ein, obwohl dieses weder hinsichtlich Alters noch Hundehaltung den Vorgaben des Vermieters entspricht.
Erst nachdem das Familienmitglied und der Mitarbeiter des Maklers die Wohnung schon mehrere Wochen nutzen, wird der Vermieter dazu überredet den skandalösen Zustand zu akzeptieren und den Mietvertrag abzuschließen.
Nachdem sich nunmehr die Beschwerden über die "neuen" Mieter häufen, hört sich der Vermieter um und stellt zu seinem Erschrecken fest, dass er sich auf Mieter eingelassen hat, die in den örtlichen Vermieterkreisen schon einen eindeutig negativen Ruf erworben haben.
Jetzt habe ich das zweifelhafte Vergnügen einer Räumungsklage nicht nur zum Erfolg zu verhelfen, sondern den drohenden Schaden an der Wohnungseinrichtung und den Mietausfall so gering wie möglich zu halten.
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