Donnerstag, August 13, 2009

Der Witz des Tages

Die Deutsche Telekom schickt meinen Mandanten eine Auftragsbestätigung. Die wissen von nichts. Ich soll den vermeintlichen Auftrag widerrufen.

In der Widerrufsbelehrung heißt es:

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B Brief, Fax, E-Mail) widerrufen....
Der Widerruf ist zu richten an
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
Friedrich-Ebert-Allee 140

53113 Bonn


So sehr ich das Schreiben drehe und wende, schüttle und rüttle, die Angaben einer Faxnummer oder einer E-Mail Adresse suche ich vergebens.

Daher habe ich folgendes Schreiben verfasst:

Deutsche Telekom AG
Kundenservice

53171 Bonn
per Post
per Telefax: ???
per e-mail: ???
per internet: http://philorama.blogspot.com/2009/08/der-witz-des-tages.html

Kundennummer: yyyyyyn
Auftragsnummer: xxxxxxx
Unsere Mandanten: Name, Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung an, dass ich die rechtlichen Interessen der Eheleute Name, Anschrift anwaltlich vertrete.

Namens und im Auftrag meiner Mandanten widerrufe ich hiermit den Auftrag vom 06. August 2009.

Meine Mandanten sind sich einerseits nicht bewußt, einen Auftrag erteilt zu haben, andererseits könnten Sie mit den Leistungen, die durch den neuen Auftrag (Call & Surf Comfort Plus (4)/ Universal) eingeschlossen werden, nichts anfangen.

Bitte belassen Sie das Vertragsverhältnis wie bisher.

Namens und im Auftrag meiner Mandanten mahne ich Sie hiermit ab und fordere Sie dazu auf, künftig von telefonischen Kontaktaufnahmen zur Vertragsakquise abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp C. Munzinger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

4 Kommentare:

  1. "... unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung" - der Kenner denkt an § 174 BGB. ;-)

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  2. Das wäre das erste Mal, dass die Telekom etwas >unverzüglich< machen würde.

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  3. Widerruf einer Willenserklärung die (angeblich) niemals abgegeben wurde? Irgendwas eisst sich da

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  4. @ Fawkes

    Das ist ja das Schöne an der offenen Widerrufsfrist; genau diese Streitfrage: wer, wann, wem gegenüber, welche Erklärung abgegeben hat, ist unerheblich. Selbst wenn jemand, jemandem gegenüber erklärt hätte, mit einer Vertragsänderung einverstanden zu sein, ist diese Erklärung durch den Widerruf vom Tisch.

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