Von ihrem Telefonanschluss wurde eine der Rufnummern 0511-7110900xxx-xx; 0521-303900xx-x; 0711-89460xx-x; 0511-9362299xx-xx oder 069-5095948xx-xx angewählt und eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen.
Das ist ja schon mal sehr bestimmt. Mandant soll also irgendeine Nummer angerufen haben und dort irgendeine Serviceleistung abgerufen haben.
Aus 75,00 EUR sind mittlerweile 264,79 EUR geworden und nicht die TRCTelemedia meldet sich mehr, sondern eine Allinkasso GmbH mit Sitz in München.
Man ist ja höflich und will schriftlich Stellung nehmen, sonst könnte es ja passieren, dass versehentlich eine weitere kostenpflichtige Servicerufnummer angewählt wird.
Das Schreiben der Allinkasso datiert vom 30.09.2009. Unter der angegebenen Fax-Nummer erklingt in silberheller Glockenstimme eine Ansage:
Kein Anschluss unter dieser Nummer (089 / 99202166).
Ich hoffe, der Briefkasten hängt noch und hat noch Platz für mein literatur-nobelpreiswürdiges Anwaltsschreiben.
Gegen die die TRC und die dahinter stehenden Personen waren/sind bei der StA beim LG Fulda waschkörbeweise Verfahren anhängig. In der Regel wird wohl wegen § 170 II eingestellt, da die subjektive Seite nicht nachweisbar sei. Aufgrund von Einlassungen wie: "Forderung nach Kenntnis vom falschen Adressaten sogleich storniert, auch beim Inkassobüro. Wie es bei dem Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers gekommen ist lässt nicht leider nicht mehr feststellen."
AntwortenLöschenIhr Mandant kann ja mal Rechtmittel gegen Einstellung fahren.