Mittwoch, Dezember 02, 2009

Dann eben nicht

1&1 macht nach unserer Auffassung eine unberechtigte Forderung geltend. Der Mandant hat den 24-monatigen Vertrag außerordentlich gekündigt, 1&1 beharrt auf ihrer Forderung.

Ich beantrage Deckungszusage, auch für eine negative Feststellungsklage und erhalte heute ein Schreiben der Mecklenburgische Rechtschutz Service GmbH, das hier auszugsweise wiedergegeben werden soll:

zu dem uns mitgeteilten Sachverhalt bestätigen wir unserem VN den Versicherungsschutz in folgendem Umfang:

Wir gewähren im Rahmen der ARB zunächst nur für das außergerichtliche Verfahren Versicherungsschutz...

Versicherungsschutz besteht für die Feststellungsklage ausdrücklich nicht. Wir verweisen auf die Kostenminderungsobliegenheit unseres VN.

Ich bin geneigt, den Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit voll auszureizen, weil jedes Forderungsschreiben, jede Mahnung schließlich einer Beantwortung bedarf.

1 Kommentar:

  1. Problem ähnlich bei unserem Mandanten. Inkassobude geht ihm mächtig auf die Nerven, es wird u.a. angekündigt, seinen jetzigen Anbieter über seine "Zahlungsunwilligkeit" zu informieren. Dumm nur, dass die Forderung schon lange vor Beauftragung des Inkassounternehmens bezahlt war. RSV ficht das nicht an, wir sollen den Mahnbescheid abwarten. Deckung für eine negative Feststellungsklage gibt es nicht.

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