Wegen eines dick geschwollenen Fußes muss ich einen für morgen angesetzten Gerichtstermin kurzfristig absagen, weil eine Vertretung ebenfalls nicht möglich ist. Ich kann kaum Laufen geschweige denn Auto fahren.
Laut Aussage meines Büros war die Richterin nicht sehr erbaut, was ich ihr nicht übel nehme. Dass sie allerdings ein ärztliches Attest fordert, finde ich grenzwertig. Ich habe noch niemals ein Attest sehen wollen, wenn irgendein hohes Gericht irgendeinen Termin wegen Erkrankung des Richters oder der Richterin kurzfrsitig aufgehoben hat.
Und in diesem Fall war ich sogar schon einmal auf dem Weg zu einem Augenscheintermin, als ich unterwegs die Nachricht erhalten habe, dass dieser wegen Erkrankung des Sachverständigen nicht stattfinden könne.
Der Unterschied zwischen den Parteien bzw. den Prozessbevollmächtigten und dem Gericht ist, dass -wenn überhaupt- eine der Parteien ein größeres Interesse an einem "Zeitgewinn" hat. Wenn allerdings keine Zeichen von Verschleppung ersichtlich sind, ist die Vorlage eines Attests eher "unnötig".
AntwortenLöschen... und schön daran denken: Arbeitsunfähigkeit reicht nicht, es muss schon Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. ;-)
AntwortenLöschenWie sagte weiland der werte Obelix in ähnlich umzingelter Situation?
AntwortenLöschenDie sp... die Römer!