An Landgericht
per Telefax: xxxxx-xxxxx xx
Az:
2 Abschriften per Telefax: xxxxx-xxxx xx
Zum Beleg dafür, dass die Gegenseite den Schriftsatz erhalten hat, habe ich die Abschriften vorab an den Kollegen gefaxt und das Sendeprotokoll mit verkleinertem Auszug der 1. Seite dem Schriftsatz an das Gericht beigefügt.
Gem. §§ 133, 195 ZPO ist das zulässig.
Jetzt erreicht mich ein Fax des Gerichts: Die Abschriften zum Fax vom xx.xx.xxxx sind hier in nicht lesbarer Form eingegangen. (Habe gar keine übermittelt). Um nochmalige Übersendung wird gebeten.
Unter der Telefonnummer auf diesem Fax-Schreiben meldet sich erwartungsgemäß niemand.
Und das Fax ist besetzt. (Das wäre ja auch zu einfach gewesen.)
countdown 21
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