Mittwoch, Oktober 27, 2010

Neues Kapitalmarktprodukt

Die Rechtslupe weist hier auf eine geplante EU-Richtlinie hin, wonach als generelles Zahlungsziel eine Frist von 30 Tagen gelten soll.

Gilt das dann auch für meine PKH-Abrechnungen? Kann ich dann ab dem 31. Tag Verzugszinsen fordern? Ich überlege mir gerade, meine PKH/VKH-Forderungen zu verbriefen und über den Kapitalmarkt anzubieten. Wo bekommt man heute noch stolze 9% von der Bank?

2 Kommentare:

  1. ob die EU-Kommission oder das EP sich selbst an diese Zahlungsziele hält? Ich glaube eher dass dort das Gegenteil der Fall ist.

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  2. Naja,

    dann wird die Frist halt erst ab erfolgter Festsetzung (§ 55 RVG) gerechnet...

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