Ich mache für die Mandantschaft ausstehende Lohnzahlungen aus dem Jahre 2007 vor dem Arbeitsgericht geltend und weise im Klageschriftsatz darauf hin, dass Ansprüche für frühere Zeiträume verjährt sind.
Die Mandantschaft präsentiert mir nach Klageerhebung strahlend den Nachweis eines Rechtschutzversicherungsvertrages, woraufhin ich Deckungszusage beantrage.
Heute lehnt mir die Concordia die Deckung ab, mit der Begründung, dass nach eigenem Vortrag seit 2004 (vorvertraglich) keine vollen Lohnzahlungen erbracht wurden, somit sei der Versicherungsfall bereits 2004 eingetreten.
Nach meiner unmaßgeblichen Rechtsauffassung muss ein Arbeitnehmer seinen Lohnzahlungsanspruch Monat für Monat verdienen. So dass unter Versicherungsfall der jeweilige Anspruch bzw. dessen Verneinung durch den Arbeitgeber ist.
Wenn nunmehr Zahlungsansprüche aus 2007 eingeklagt werden, der Rechtschutzversicherungsvertrag bereits 2005 bestanden hat, ist es schon phantastisch einen einzigen Versicherungsfall zu konstruieren, der von 2004 bis 2009 einheitlich zu bewerten ist.
In solchen Situationen juckt es mich, nun endlich mein Musterschreiben in der Praxis anzuwenden.
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