Erst habe ich mit dem Kindesvater vor Gericht eine Umgangsvereinbarung durchsetzen müssen. Nachdem die Durchführung der Umgangstermine von der Mutter systematisch hintertrieben wurde, haben wir das alleinige Sorgerecht beantragt, worauf hin dem Vater u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde.
Nun pocht die Mutter durch ihren Verfahrensbevollmächtigten auf die (hinfällige) Umgangsvereinbarung und droht damit alle Hebel in Bewegung zu setzen. Überhaupt sei der Beschluss von Ende Mai noch gar nicht wirksam, weil schließlich Beschwerde eingelegt wurde.
Ob sich da nicht jemand im Hinblick auf § 40 FamFG gewaltig irrt???
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