Der "Mieter" verklagt den Vermieter auf Gewährung von Zutritt zu den Mieträumen. Der Mietvertrag wurde allerdings von ihm wegen arglistiger Täuschung angefochten. Und als Betrüger wurde der Vermieter auch schon bezeichnet.
Tatsächlich ist der "Mieter" Teil einer BGB-Gesellschaft, die sich kurz nach ihrer Gründung bereits wieder aufgelöst hat
Da seit 2 Monaten auch keine Miete bezahlt wurde, nicht einmal angeboten, habe ich v e r s u c h t, das Mietverhältnis zu kündigen.
Doch unter der im Mietvertrag und der Klageschrift angegebenen Anschrift ist der "Mieter" nicht zu ermitteln, wie ich mich heute Morgen persönlich überzeugen konnte, als ich die Kündigung einwerfen wollte.
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