Mandant wird seit 2 Jahren von der Kanzlei beraten. Wir schließen einen Vergleich in dessen Beisein vor Gericht ab. Es geht um die Zahlung einer größeren Summe in drei Raten zu seinen Gunsten. Eine Woche später unterschreibt er - ohne Rückfrage mit uns- eine Ratenzahlungsvereinbarung, wonach die Zahlung der Restsumme auf 1 Jahr gestreckt wird.
Jetzt tut es ihm leid. Ob wir ihm helfen können?
Da ist mir dieses Motiv spontan eingefallen
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