Ein als Headhunter tätiger Ehemann lässt in einer Kindschaftssache kein gutes Haar an seiner nunmehr getrennt von ihm lebenden Ehefrau.
Ich habe an das Gericht zurückgeschrieben, es werfe nicht gerade ein positives Licht auf die Menschenkenntnis des Antragsgegners, wenn sich die vermeintliche Traumfrau kurz nach der Hochzeit als psychisch labile, putzfaule Schlampe entpuppen würde.
Die Vorwürfe an die Ehefrau sind selbstredend haltlos.
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