Öffentliche Bekanntmachung für Stellwerk VI.
Der Hilfsbetriebsassistent L.H. wird in eine Geldstrafe
von 2 Mark genommen, weil er statt um 6 Uhr
um 8 Uhr betrunken zum Dienst erschienen ist.
Der Bahnhofvorsteher
Aus: Es fängt damit an, daß am Ende der Punkt fehlt, DTV, 6. Aufl. 1975
Also, ob besoffen, oder nicht - immer schön pünktlich sein!
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