Mittwoch, März 28, 2012

Nicht die Maschine, sondern der Mensch ist der Herr des Verfahrens

Dieser Satz findet sich in einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 15.02.2010, Az.: 3 K 4247/09 und hat meines Erachtens über den hier entschiedenen Einzelfall hinaus grundlegende Bedeutung.


Ob Behörden, Inkassobetriebe oder Telekommunikationsunternehmen, wie oft verzweifelt man als Empfänger über sinnlose Formschreiben, die dem Einzelfall nicht gerecht werden.


Die EDV-Technik hat sich an den Erfordernissen eines geordneten Festsetzungsverfahrens zu orientieren und nicht umgekehrt. Nicht die Maschine, sondern der Mensch ist der Herr des Verfahrens. Die Möglichkeit, durch Sperrvermerke o.ä. die Erteilung von maschinellen Bescheiden zu verhindern, gehört --jedenfalls bei anderen Stellen der Finanzverwaltung-- durchaus zum EDV-technischen Standardrepertoire.

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