Dienstag, Juli 31, 2012

Wie man es macht, ist es falsch

§ 118 ZPO
Bewilligungsverfahren
(1) Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint...


Das Amtsgericht übermittelt mir am 19.07.2012 einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Am 27.07.2012 schicke ich (fristgerecht!) einen mehrseitigen Schriftsatz zum Gericht. 


Heute kommen Terminsladung und Zustellung der Antragsschrift und der VKH-Bewilligungsbeschluss. Die Schreiben des hohen Gerichts datieren ebenfalls vom 27.07.2012.


Jetzt fragen sich der Unterzeichner und sein Mandant natürlich, was der Aufwand sollte, denn es bestanden durchaus substanzielle Einwände gegen die Bewilligung von VKH.



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