Die allseits beliebte Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf hat meinen Mandanten im Oktober mit einem Schreiben beglückt.
Ziel dieses Schreibens war es, mit meinem Mandanten
einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Eintrag in einem von Ihnen bereit
gestellten Internet-Branchenverzeichnis zu schließen. Der Hinweis auf die Kosten ist allerdings unauffällig im Text integriert. Dieser Brief wurde mit schwarzem Eding beschriftet "Kein Interesse" und an die Absenderin zurückgefaxt.
Eine Woche später erhält Mandant ein erneutes Schreiben mit dem Vermerk: "Schreiben ist Ihnen schon am xx.Oktober 2012 per Post zugesandt worden!".
Von so viel Aufmerksamkeit überwältigt, hat mich Mandant beauftragt, eine passende Antwort zu fertigen.
Die Wörter
Abmahnung
-und-
strafbewehrte Unterlassungserklärung
kommen darin jedenfalls vor.
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