Montag, März 25, 2013

Ordnungshaft für Telefonterror

Das OLG Hamm weist in seiner heutigen Pressemitteilung auf eine Entscheidung des 1. Familiensenats vom 28.02.2013 hin, II-1 WF 47/13.


Der Antragsgegner habe die Antragstellerin auch nach dem Beschluss vom 07.09.2012 in massiver Weise mit Telefonanrufen und Emails belästigt und geängstigt. Der diesbezüglichen Darstellung der Antragstellerin sei er nicht entgegengetreten. Die vom Amtsgericht
verhängte Ordnungshaft sei nicht zu beanstanden. Die Antragstellerin leide sehr unter den ständigen Verstößen und müsse Ängste aushalten, weil der Antragsgegner sich durch die bisherigen Maßnahmen nicht habe beeindrucken lassen. Der Senat halte es daher für geboten, den möglichen Rahmen der Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren nahezu gänzlich auszuschöpfen.
Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Allerdings wird es nicht sehr oft vorkommen, dass ein derartiger Sachverhalt nahezu unbestritten bleibt. Dennoch hoffe ich, dass sich auch andere Gerichte dieser harten Linie gegenüber Stalkern anschließen werden.

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