Freitag, März 01, 2013

Rätsel zum Wochenende

Hier mal eine Anregung an die kleinen grauen Zellen:

In einem Gewerbemietvertrag finden sich folgende Klauseln:

§ 3 Mietzeit und Kündigung
...
2. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2009 und endet am 31.12.2014. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um 2 Jahre, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
§ 19 Sonstiges (handschriftlich)
1.) Mieter erhält die Option zur Vertragsverlängerung um 5 Jahre, insgesamt 2x.

F R A G E :
Vermieter möchte kündigen und fragt, wie die Klauseln in ihrem Zusammenspiel auszulegen sind?

L Ö S U N G: hier, RN 14

Viel Spaß und schönes Wochenende.

1 Kommentar:

  1. Ich denke mal, dass der Vermieter viel Geduld aufbringen muss, denn zunächst kann der Mieter das Mietverhältnis zweimal um je 5 Jahre verlängern, sodann kann der Vermieter mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2024 kündigen.

    mit Gruß
    sekino

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