Da gibt es so eine Gewerbeauskunftszentralepunktde-e, die kontaktfreudig wie sie nun einmal ist, zahlreiche Briefe und Telefaxe an Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende verschickt hat, die sagen wir mal so, ihre Tücken im Detail hatten.
Für einige Mandanten haben wir nun Klage beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. In einer Sache hat das Gericht ausdrücklich der Beklagten ein Anerkenntnis empfohlen.
Stattdessen ging zunächst die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ein und fristgerecht zwei Wochen später ein beeindruckender Schriftsatz mit einem Umfang von 27 Seiten, sowie Anlagen, die diesen Umfang noch übertrafen. Bei soviel Papierverbrauch darf man sich wundern, dass in der Königsallee immer noch so viele Bäume stehen, denn Schriftsätze sind grundsätzlich bei Gericht dreifach und Anlagen wenigstens zweifach einzureichen.
Jedenfalls nach deprimierenden 25 Seiten, auf denen dezidiert dargestellt wurde, weshalb die Klage überhaupt keinen Erfolg haben kann, folgt auf Seite 26 in der Mitte eine Wendung, mit der der konzentrierte Leser nicht rechnen musste. Dort steht nämlich ein Anerkenntnis. Und zwar sowohl in der Hauptsache, als auch in der Kostenfolge.
Das ohnehin von derartigen Verfahren schon völlig überlastete Gericht tat das einzig richtige in dieser Situation. Statt sich selbst durch so viele Buchstabenaneinaderreihungen zu quälen, bittet es um Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Diese erfolgt postwendend, indem lediglich auf Seite 26 Absatz 2 hingewiesen und um Erlass eines Anerkentnisurteils gebeten wird.
Warum, warum, warum nur, fragt sich der Autor dieser Zeilen? Nachdem sich die Mandantschaft und man selbst sich so über diese Gegenseite ärgern musste, die trotz einer erschlagenden Anzahl ihr wenig wohlmeinender Gerichtsentscheidungen, ihren Rechtsstandpunkt nicht aufgeben wollte und die vermeintlichen Zahlungsansprüche in zermürbender Redundanz immer wieder und immer wieder selbst oder durch Dritte geltend machte, warum wird der erlösende Satz mit dem endgültig verlorene Sympathie wieder zurückerworben werden könnte, so verschämt an den Rand eines juristischen Schriftsatzes gepackt, dass es nur dem geschulten Auge eines Kummer gewohnten Rechtsvertreters nicht entgehen konnte?
Nein, das ist kein Eigenlob. Denn dem Kollegen gebührt der Dank, der mir diesen Schriftsatz schon geistig vorverdaut und mit Klebezettel versehen auf den Schreibtisch gelegt hat.
Entscheidend ist, was hinten raus kommt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen