Ich werde im März von der Mandantschaft beauftragt, hole Deckungszusage bei der RS ein und schreibe die Telefonfirma an.
Weder von der Rechtschutzversicherung noch von der Telefonfirma erfolgt irgendeine Reaktion.
Nachdem endlich Anfang April die Deckungszusage vorliegt, schreibe ich erneut die Telefonfirma an.
Nichts, nada, niente, rien.
Also komme ich mit der Mandantschaft überein, Dornröschen durch das Gericht wecken zu lassen, bereite einen Klageschriftsatz vor, übersende diesen der Rechtsschutz Ende April mit der Bitte um Gewährung von Deckungsschutz auch für das Klageverfahren.
...17. KW
...18. KW
...19. KW
...20. KW
...21. KW
Gestern platzt mir der Kragen, ich erinnere bei der RS.
Heute geht ein Brief der Telefonfirma ein. Anspruch auf Nacherfüllung wird anerkannt, Mandantschaft bekommt ein neues Handy, meine Gebühren werden erstattet, irgendwann jedenfalls.
Der Rechtschutz habe ich schon abtelefoniert, um mir wenigstens unnötige Buchungsakrobatik zu ersparen. Die Mandantschaft dürfte mit dem Ergebnis zufrieden sein.
Nur was mache ich jetzt mit meinem wunderschönen Klageschriftsatz? Für die Tonne ist der eigentlich viel zu schade...
Stellen Sie Ihn doch einfach öffentlich zur gefälligen Verwendung zur Verfügung...
AntwortenLöschenAus meiner mannigfaltigen Lebenserfahrung teile ich Ihnen folgendes kostenlos mit: ebay-Artikel verpacke ich erst, wenn sie tatsächlich verkauft und bezahlt sind.
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