Liebe Leserschaft,
folgendes Problem oder Scheinproblem ist mir heute beim Duschen durch den Kopf gegangen.
Ein Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 2.000,00 € und bekommt einen Dienstwagen, dessen geldwerter Vorteil nach der 1%-Regelung 500,00 € betragen soll. Üblicherweise wird in den Gehaltsberechnungen der geldwerte Vorteil wieder vom Nettolohn in Abzug gebracht. Die Berechnung sieht dann in etwa so aus:
Monatsgehalt am Bildschirm berechnen für: 11/2013
Steuerklasse: 1 Kinder: 1,0
ohne Kirchensteuerabzug
Freibetrag: 0,00/0,00
Gehalt 2.000,00
€
Geldwerter Vorteil (Dienstwagen) 500,00
€
Bruttolohn 2.500,00
€
Lohnsteuer 335,58
€
Solidaritätszuschlag 9,60 €
Krankenversicherung 8.2% 205,00 €
Pflegeversicherung 1.025% 25,63 €
Rentenversicherung 9.45% 236,25 €
Arbeitslosenversicherung 1.5% 37,50
€
Gesetzliche Abzüge 849,56
€
Zwischensumme 1.650,44
€
abzgl. geldwerter Vorteil 500,00 €
Auszahlung 1.150,44 €
Ein Arbeitnehmer hingegen, der 2.500,00 € brutto verdient, also ohne Dienstwagen, bekommt auch netto 500,00 € mehr ausbezahlt:
Monatsgehalt am Bildschirm berechnen für: 11/2013
Steuerklasse: 1 Kinder: 1,0
ohne Kirchensteuerabzug
Freibetrag: 0,00/0,00
Gehalt 2.500,00
€
Bruttolohn 2.500,00
€
Lohnsteuer 335,58
€
Solidaritätszuschlag 9,60 €
Krankenversicherung 8.2% 205,00 €
Pflegeversicherung 1.025% 25,63 €
Rentenversicherung 9.45% 236,25 €
Arbeitslosenversicherung 1.5% 37,50
€
Gesetzliche Abzüge 849,56
€
Auszahlung 1.650,44 €
Ein Arbeitnehmer mit dem selben Bruttolohn (2.000,00 €) aber ohne Dienstwagen, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 231,06 € mehr auf sein Konto überwiesen, als der Kollege, der noch den Dienstwagen nutzen darf ...
Monatsgehalt am Bildschirm berechnen für: 11/2013
Steuerklasse: 1 Kinder: 1,0
ohne Kirchensteuerabzug
Freibetrag: 0,00/0,00
Gehalt 2.000,00
€
Bruttolohn 2.000,00
€
Lohnsteuer 215,00
€
Krankenversicherung 8.2% 164,00 €
Pflegeversicherung 1.025% 20,50 €
Rentenversicherung 9.45% 189,00 €
Arbeitslosenversicherung 1.5% 30,00
€
Gesetzliche Abzüge 618,50
€
Auszahlung 1.381,50 €
und steht nur 268,96 € schlechter dar, als der Kollege, der 500,00 € mehr verdient.
Mit anderen Worten: Der geldwerte Vorteil wird als Nettovorteil behandelt, obwohl die 1%-Regelung lediglich eine Rechengröße für Steuer und Sozialversicherung, also für die Berechnung des Bruttoeinkommens darstellt.
Meines Erachtens wäre es richtiger bei Dienstwagennutzung beim Nettobetrag auch nur der tatsächlich resultierende Nettovorteil nämlich 268,96 € in Abzug zu bringen, weil bei den vorstehenden Beispielen vom Bruttogehalt bereits 231,06 € an Steuern und Arbeitnehmersozialversicherungsanteil mehr abgezogen wurden.
Ein weiteres Beispiel mag den Gedankengang verdeutlichen.
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Gehaltsvorschuss von 500,00 €, dann ist dieser Betrag vom Netto abzuziehen. Um im Beispiel zu bleiben, vom Bruttoeinkommen 2.500,00 € bleiben nach Steuern und Sozialversicherung 1.650,44 € übrig. 500,00 € hat der Arbeitnehmer bereits erhalten, also stehen ihm noch 1.150,44 € zu, weil es sich um einen Nettovorteil handelt.
Der Dienstwagen soll aber nicht das Nettoeinkommen erhöhen, sondern das Bruttoeinkommen.
Bin ich einem Denkfehler erlegen oder müssen Millionen Gehaltsberechnungen wiederholt werden?
und steht nur 268,96 € schlechter dar, als der Kollege, der 500,00 € mehr verdient.
Mit anderen Worten: Der geldwerte Vorteil wird als Nettovorteil behandelt, obwohl die 1%-Regelung lediglich eine Rechengröße für Steuer und Sozialversicherung, also für die Berechnung des Bruttoeinkommens darstellt.
Meines Erachtens wäre es richtiger bei Dienstwagennutzung beim Nettobetrag auch nur der tatsächlich resultierende Nettovorteil nämlich 268,96 € in Abzug zu bringen, weil bei den vorstehenden Beispielen vom Bruttogehalt bereits 231,06 € an Steuern und Arbeitnehmersozialversicherungsanteil mehr abgezogen wurden.
Ein weiteres Beispiel mag den Gedankengang verdeutlichen.
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Gehaltsvorschuss von 500,00 €, dann ist dieser Betrag vom Netto abzuziehen. Um im Beispiel zu bleiben, vom Bruttoeinkommen 2.500,00 € bleiben nach Steuern und Sozialversicherung 1.650,44 € übrig. 500,00 € hat der Arbeitnehmer bereits erhalten, also stehen ihm noch 1.150,44 € zu, weil es sich um einen Nettovorteil handelt.
Der Dienstwagen soll aber nicht das Nettoeinkommen erhöhen, sondern das Bruttoeinkommen.
Bin ich einem Denkfehler erlegen oder müssen Millionen Gehaltsberechnungen wiederholt werden?
Bei Gehaltsabrechnungen ist es ziemlich leicht Äpfel und Birnen zu erwischen ohne es zu merken ;-)
AntwortenLöschenMan kann das Thema so drehen:
Der 2.000€er, der nun noch 500€ GWV dazu bekommt, zahlt dafür nur 231,06€. Und genau so wird ein Schuh draus. Vorteil 500€ (ob das mit der 1%-Regel "richtig" ist sei mal dahin gestellt), Nachteil 231,06€.
Würde er den Wagen privat unterhalten, würden die fiktiverweise genau 500€ Kosten von seinem Auszahlungsbetrag gekürzt (=das liquide Haushaltseinkommen würde geschmälert) und sein Nettoeinkommen nach PKW wäre um 500€ niedriger anstatt nur um 231,06€
Der Vergleich mit 2.500€ Bruttogehalt hinkt. Hier steckt die "Birne". Man bekommt eben nicht 2.500€, sondern 2.000€ + 500€ "Naturalien". Diese werden versteuert und verbeitragt, werden aber nicht ausbezahlt. Daher ist es klar, dass der Auszahlungsbetrag genau um die Naturalien niedriger ist.