Das sind Aussagen, die mir sehr gefallen:
"Eltern müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv „unter
Beweis stellen“; vielmehr setzt eine Trennung von Eltern und Kind
umgekehrt voraus, dass ein das Kind gravierend schädigendes
Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht.
Beweis stellen“; vielmehr setzt eine Trennung von Eltern und Kind
umgekehrt voraus, dass ein das Kind gravierend schädigendes
Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht.
Außerdem folgt aus der primären Erziehungszuständigkeit der Eltern in der Sache, dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung grundsätzlich nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen setzen darf.
Daher kann es keine Kindeswohlgefährdung begründen, wenn die Haltung oder Lebensführung der Eltern von einem von Dritten für sinnvoll gehaltenen Lebensmodell abweicht und nicht die aus Sicht des Staates bestmögliche Entwicklung des Kindes unterstützt."
Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 28.11.2014, 1 BVR 1178/14
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-108.html
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-108.html
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