Mittwoch, Juni 24, 2015
Die Folgen einer guten Tat
Am 17.6.2015 hatte ich für den Mannheimer Anwaltsverein kostenlose Rechtsberatung für Menschen mit geringem Einkommen geleistet.
Heute rief mich einer dieser Rechtssuchenden an, dem ich empfohlen hatte, einen Beratungshilfeschein zu beantragen und damit und seinem Problem zu einem Anwalt seiner Wahl zu gehen.
"Ob ich nicht einen Zweizeiler für ihn fertigen könne?", fragte er, worauf ich ihm erwiderte "Grundsätzlich ja, aber nur gegen Vorlage eines BRH-Scheines und ordnungsgemäßer Beauftragung".
Er fragte weiter, was ihn das koste und ich sagte ihm, eine Kostenbeteiligung von 15,- EUR.
"Guter Mann, 15 EUR für einen kurzen und einfachen Brief?"
"Ja" meinte ich, "wenn ihm das zu viel sei, dann solle er ihn eben selber schreiben". Darauf wünschte ich ihm noch einen guten Tag und legte auf.
Hintergrund:
Auch ein kleiner, kurzer einfacher Brief verursacht administrativen Aufwand, eine Akte muss angelegt, 5 Jahre lang aufbewahrt und danach fachgerecht entsorgt werden. Es entstehen Personal- und Portokosten. Und ob es bei einem kleinen kurzen Brief mit einfachstem rechtlichen Inhalt bleibt? Wer weiß das schon?
Oder soll ich den Schlusssatz aufnehmen:
"Bitte antworten Sie nicht mir, sondern meinem Auftraggeber, da ich nur und ausschließlich mit der Abfassung eines einzigen kleinen, kurzen Briefes einfachster Art mandatiert wurde"
Und auf die Anrede "Guter Mann" kann ich auch gut und gerne verzichten.
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Das Problem haben andere offenbar auch:
AntwortenLöschenhttps://www.lawblog.de/index.php/archives/2004/09/21/nichts-gar-nichts/
Das Dumme dabei ist, daß Geringverdiener kaum die Möglichkeit haben Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzten und Das gerne ausgenutzt wird.
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