Ich habe im März 2015 eine Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Landgericht Wiesbaden gestellt.
Die zuständige Einzelrichterin hat bislang noch nicht darüber entschieden. Dafür korrespondieren seither 2 Anwälte umfangreich über immer neue Tatsachen.
Die zuständige Einzelrichterin hat bislang noch nicht darüber entschieden. Dafür korrespondieren seither 2 Anwälte umfangreich über immer neue Tatsachen.
Um die Sache abzukürzen habe ich dem letzten Schriftsatz zu Az: xy 08/15-PKH ein unterschriebenes Schriftsatzdoppel meiner Klage vom xx. März 2015 beigefügt, verbunden mit der Bitte, diese nach erfolgter PKH-Bewilligung an den Beklagten zuzustellen.
Heute kommt die Gerichtskostenrechnung über 666,- €
Über den PKH-Antrag wurde nicht entschieden!
(bei bewilligter Prozesskostenhilfe - früher Armenrecht genannt- sind keine Gerichtskosten einzuzahlen!)
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