Herr Kollege Kaßing hat bereits im April auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg hingewiesen, die erst in Heft 15 der FamRZ vom 02.08.2011 abgedruckt war.
Darin wurde einem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe versagt, weil er auf Anfrage des Gerichts seine Erwerbsbemühungen nicht glaubhaft gemacht hatte und somit fiktiv so gestellt wurde, als würde er ein monatliches Einkommen beziehen, welches seine Bedürftigkeit entfallen liese, die ihn zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe berechtigen würde.
Der Ansatz des Gerichts mag ja noch nachvollziehbar sein, der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Steuergeldern einen Riegel vorzuschieben. Doch, wo soll das enden, frage ich mich? Sollen die Richter und Richterinnen nun auch noch die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit miterledigen? Gibt es nicht im SGB III ausreichende Mittel und Wege "arbeitsscheue Antragsteller" (O-Ton der Entscheidung) mit Sanktionen zu belegen?
Gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 WF 47/11
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Donnerstag, August 04, 2011
Montag, Oktober 11, 2010
Netter Versuch Papier zu sparen
Vom Amtsgericht erhalte ich ein zweiseitiges Schreiben eines Beteiligten, doppelt, doppelseitig kopiert.
Allerdings wurde Seite 1 jeweils auf Vor- und Rückseite kopiert und Seite 2 ebenfalls auf das selbe Blatt Papier auf Vor- und Rückseite.
Uns Juristen sagt man ja besondere Fähigkeiten bei der Haarspalterei nach; ein Papier nicht der Länge oder Höhe, sondern in der Breite zu teilen, dafür fehlen uns in der Kanzlei die technischen Fertigkeiten.
Allerdings wurde Seite 1 jeweils auf Vor- und Rückseite kopiert und Seite 2 ebenfalls auf das selbe Blatt Papier auf Vor- und Rückseite.
Uns Juristen sagt man ja besondere Fähigkeiten bei der Haarspalterei nach; ein Papier nicht der Länge oder Höhe, sondern in der Breite zu teilen, dafür fehlen uns in der Kanzlei die technischen Fertigkeiten.
Donnerstag, September 30, 2010
Urlaubsvertretung
Die Kollegin ist derzeit kanzleiabwesend. Heute Nachmittag standen zwei der Papierform nach höchst streitige Kindschaftssachen auf dem Kalender, in denen ich nicht der eigentliche Sachbearbeiter bin.
Termin 1 war nach wenigen Minuten beendet. Der Gegenbeteiligte hatte bereits schriftsätzlich Zustimmung zum Antrag erklärt. Nur hatten weder wir noch das Gericht etwas in der Akte.
Dabei konnte auch Termin 2 mit dem Richter vorerörtert werden. (Lustigerweise war der Termin 2 laut Gerichtstafel schon auf 11:30 Uhr anberaumt gewesen, nur war niemand erschienen :=). Es sieht so aus, dass heute nur noch über einen Verweisungsantrag verhandelt wird.
Mal sehen, wie harmonisch der Tag zu Ende geht.
Termin 1 war nach wenigen Minuten beendet. Der Gegenbeteiligte hatte bereits schriftsätzlich Zustimmung zum Antrag erklärt. Nur hatten weder wir noch das Gericht etwas in der Akte.
Dabei konnte auch Termin 2 mit dem Richter vorerörtert werden. (Lustigerweise war der Termin 2 laut Gerichtstafel schon auf 11:30 Uhr anberaumt gewesen, nur war niemand erschienen :=). Es sieht so aus, dass heute nur noch über einen Verweisungsantrag verhandelt wird.
Mal sehen, wie harmonisch der Tag zu Ende geht.
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